trotz fahrverbot gefahren und dabei erwischt, was kann passieren?

6 Antworten

Ich habe in den Gesetzen nichts gefunden, was zwangsläufig darauf schließt, dass dir die Fahrerlaubnis entzogen wird. Vielleicht kann da jemand anders weiterhelfen. Aber weder StGB noch StVG geben da etwas eindeutiges her. Den § 69 StGB kann man zwar schon so interpretieren, aber es muss festgestellt werden, dass du zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet bist.

Mit einem Strafverfahren hast du natürlich trotzdem zu rechnen. Ob es zu einer Anklage oder Verurteilung kommt, entscheidet die Staatsanwaltschaft bzw. dann das Gericht.

Das virtuelle Nachtreten hier halte ich für wenig hilfreich. Du zeigst ja Einsicht, auch wenn sie wohl etwas zu spät kommt.

Lustig wie oft manche in Kontrollen rauschen. Du hast in einem halben Jahr mehr geschafft als andere in 50 Jahren...Respekt

Eigentlich wäre es fahrlässig dir überhaupt wieder den Schein zu geben.

Die MPU ist dir wohl sicher, diejenigen die das bereits mal machen durften können dir bestätigen das die MPU nicht ohne Grund auch "Idiotentest" genannt wird.

Davon mal abgesehen erhältst du auf jeden Fall eine Geldstrafe oder ein Jahr Freiheitsstrafe.

Bei Fahrlässigkeit bzw. auch Vorsatz stehen dir bis zu 180 Tagessätze oder 6 Monate Freiheitsstrafe gegenüber. Selbiges droht übrigens auch dem Fahrzeughalter, dieser wird also ebenfalls dafür bestraft das du ohne Fahrerlaubnis bzw. trotz bestehendem Fahrverbot gefahren bist.

Es kann auch soweit kommen das dass Tatfahrzeug eingezogen wird.

Die Sperrfrist kann auf bis zu fünf Jahre verlängert werden, in manchen Fällen kann diese auch Lebenslänglich andauern. Es ist möglich einen Antrag auf eine Verkürzung der Sperrfrist zu stellen, diese Frist muss aber nach der Verkürzung noch mindestens 3 Monate "Restzeit" haben. Für Wiederholungstäter die die Fahrerlaubnis die letzten 3 Jahre allerdings schon mal verloren haben behalten eine Sperrfrist von mindestens einem Jahr. Eine Verkürzung ist ebenfalls nicht einfach zu erreichen, wirtschaftliche Gründe wie z.B. die Kündigung werden dabei NICHT berücksichtigt und eine solche Verkürzung bewegt sich meistens im Bereich von einem bis drei Monaten.

Dauert die Sperre mindestens 2 Jahre an können weitere Auflagen auferlegt werden wie z.B. eine erneute praktische Prüfung (komplett oder teilweise). Ebenfalls muss unterschieden werden zwischen einem Fahrverbot oder dem Entzug der Fahrerlaubnis. Zweiteres ist endgültig und die Fahrerlaubnis muss erst wieder neu beantragt werden. Der Führerschein bleibt dann solange Weg bis der Antrag genehmigt wurde.

Was genau in deinem Fall jetzt geschieht ist schwer vorherzusagen, du kannst mit einer Geldstrafe davon kommen oder eine Freiheitsstrafe absitzen müssen (das halte ich für eher unwahrscheinlich). Ebenfalls nicht auszuschließen wäre der Entzug der Fahrerlaubnis sowie eine lange Sperre (wie bereits erwähnt, bis zu fünf Jahre sind möglich, oder aber auf Lebenszeit).

Dir bleibt jetzt erstmal nichts weiter übrig als abzuwarten und bei Bedarf einen Anwalt einzuschalten, stelle dich aber auf eine ordentliche Strafe ein.

MPu, Sperre für mindestens 6 Monate. Bußgeld oder Haftstrafe. Im Extremfall wird das Tatwerkzeug sprich dein Auto eingezogen

Dir gehört der Lappen echt für immer weggenommen. Du wirst es nie lernen. Das waren 3 heftigste Verstöße in 6 Monaten.

Du wirst so eine dermaßen fette MPU bekommen das du so schnell da nicht mehr raus kommst .

Deine negative charakterliche uneignung hast du damit zu sehr bewiesen .

Zudem Anzeige wegen fahren ohne Fahrerlaubnis nach StGB

Richtig so.

Du gefährdest dich und andere damit .

Familien kinder usw

Scheinbar bist du noch nicht reif genug .

Vielleicht lernst daraus ...

so nach dem Motto alle schlechten Dinge sind drei oder wie?

Ich denke mal der gehört eher zu den unbelehrbaren