Fahrtkosten von Steuer absetzen.. Ehepartner; Fernbeziehung?

2 Antworten

Hey,

man könnte jetzt prüfen, ob sich such um Werbungskosten (§9 EStG), Sonderausgaben (§10 EStG) oder außergewöhnliche Belastungen (§33 ff EStG) handelt würde.

Ich vermute mal, dass der besuch zu deinem Freund/Verlobten nicht beruflich veranlasst ist. Somit sind es keine Werbungskosten.

Es handelt sich auch nicht Sonderausgaben nach §10 ff EStG. Eine außergewöhnliche Belastung kommt auch nicht in Betracht.

Bei den Kosten handelt es sich um Kosten der privaten Lebensführung gem. §12 EStG und sind nicht abzugsfähig.

Gruß und euch alles Gute :)

*EStG = Einkommensteuergesetz

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die Fahrtkosten zu deinem Verlobten sind nicht beruflich veranlasst, vermute ich jetzt einfach mal.

Und deswegen eben nicht.