Steuer Fahrtkosten trotz BAföG?

2 Antworten

Hi,

wenn du 2016 Steuern gezahlt hast (dafür musst du aber einiges verdient haben?!?), dann kannst du das ganz normal absetzen, da du dann ja von Januar bis August so viel verdienst hast, dass du Steuern gezahlt hast und die Fahrtkosten absetzen kannst.

Dass du dann ab September kein Einkommen mehr hattest, sondern Bafög, macht für die Steuererklärung keinen Unterschied.

Ich bezweifel aber gerade, dass du wirklich 2016 Steuern gezahlt hast?!?

Ich habe in den Ferien gearbeitet und laut Arbeitgeber kann ich die Steuern wieder zurück fordern. 

Danke für deine Antwort 👍🏻

@aeeni

Du meinst aber dann nur die Lohnsteuer oder? Du hast nur kurz gearbeitet, aber dir wurde Lohnsteuer abgezogen, obwohl du im Gesamtjahr unter der Freigrenze warst?

Dann bekommst du die komplette Lohnsteuer zurück und nicht nur eine Teilermäßigung durch die Fahrtkosten.

Dann macht man aber auch keine Steuererklärung, sondern einen Lohnsteuerausgleich. Das ist was anderes.

Oder hast du mehr als Lohnsteuer gezahlt laut Verdienstbescheid?

@aeeni

wenn du nur in den Ferien gearbeitet und Steuern bezahlt hast, was interessieren dich dann die Fahrtkosten, du bekommst doch dann eh alles raus an Steuern, weil du weit unter dem Freibetrag liegst. Wozu also die viele Arbeit mit den Fahrtkosten? Mehr als die gezahlte Steuer kannst du eh nicht raus kriegen. 

@Fortuna1234

Ich bin ein totaler Anfänger was Steuererklärung oder Lohnsteuerausgleich betrifft. Ich kann dir also leider keine Antwort zu deiner Frage geben da ich mich  nicht auskenne. :(

Ich habe auf jeden Fall circa 900€ brutto im ganzen Kalenderjahr 2016 verdient, mehr nicht. Und musste halt jeden Tag mit meinen privat Kfz zur Schule fahren.

@petrapetra64

Da eine Bekannte von mir auch die Fahrtkosten angegeben hat, obwohl sie zur Schule gegangen ist. 

Ich bin ein totaler Anfänger was Steuer betrifft, deswegen frage ich ja auch hier.

@aeeni

Du machst einen Lohnsteuerausgleich (googeln, das ist ein einziges Blatt), füllst paar Zahlen aus (die du von deinem Verdienstbescheid abliest) und bekommst die gesamten Lohnsteuer wieder. Das sind vllt so 50€. Dafür brauchst du gar keine Fahrtkosten angeben, da deine Fahrtkosten da gar nicht interessieren. 

Fahrtkosten würden deine Steuerlast mindern, wenn du wirklich steuerpflichtig bist. Da du aber eh nur paar Euro Lohnsteuer gezahlt hast, bekommst du die komplett wieder mit dem Lohnsteuerausgleich.

Fahrtkosten gibst du da nicht an, da du ja alles zurückbekommst.

Ich hatte in den Ferien mal knapp 1500€ verdient und da 130€ Lohnsteuer gezahlt, diese 130€ habe ich auch wieder bekommen. Fahrtkosten interessieren da gar nicht und werden auch nicht berechnet, da du ja eh die komplette Lohnsteuer wieder bekommen.

Eine Steuererklärung macht hier aber keinen Sinn.

@Fortuna1234

Fragesteller macht garantiert keinen Lohnsteuerjahresausgleich ....

diesen kann ausschl. ein Arbeitgeber durchführen

Hast Du einen Ausdruck  der Elektronischen Lohnsteuerbescheinigung?

Wie hoch ist der Brutto- Arbeitslohn auf der Bescheinigung?

Ist da Lohnsteuer ausgewiesen?

Beantworte diese Fragen, und dann kann man weiter sehen.