Gimbal von der Steuer absetzen?
Ahoi ihr Landratten,
ich stehe vor der Aufgabe, einen Kameragimbal von der Steuer abzusetzen. Nun steht Gimbal natürlich in keiner Afa-Tabelle und ich frgae mich, über welchen Zeitraum man so eine Schwebestativ absetzen könnte. Entspricht es steuerrechtlich einfach einem normalen Kamerastativ? Bin damit etwas überfragt - dann wären es aber 5 Jahre.
Danke!
1 Antwort
Die AfA-Tabelle gibt nur ungefähre angaben an... vorrangig ist die "betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer"... es obliegt also eher bei dir, wie lange sich dieses Wirtschaftsgut bei dir hält (schätzen).
Wie viel kostet es denn und wann wurde es gekauft? Ggf. kann man von anderen Abschreibungsverfahren gebrauch machen (z.B. Sofortabschreibung in voller Höhe).