Benzinkosten von der Steuer absetzen?

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Ja, aber nicht die tatsächlichen Benzinkosten, wo ja schwer zu berechnen ist, wie groß daran der Privatanteil ist, sondern pauschal über die Strecke als Kilometerpauschale in Höhe von 30ct pro km. Dabei wird nicht gefragt, wie du das machst, Fährst du mit dem Rad, oder per Anhalter stehen dir trotzdem die 30ct/km zu (bis max 4500 Euro/Jahr)

Die Deckelung auf 4500 € greift nicht,wenn man für die Fahrten den eigenen PKW benutzt. Bei besonders hohen Fahrtkosten wird das Finanzamt aber wahrscheinlich einen Nachweis der Fahrliestung verlangen.

@PatrickLassan

was bei 40 km eh nicht relevant ist.

@petrapetra64

das war mir klar, nur wollte ich die Deckelung nicht verschweigen

das nennt sich Pendlerpauschale.

Die Gerhard Schröder, als er noch Bundeskanzler war, erst ab dem 21 km beschränkt hatte. Hatte damals bei 1500,- brutto einen Fahrweg von exakt 20 Kilometern..

https://www.smart-rechner.de/pendlerpauschale/

40 km einfache Fahrt oder 40 km hin und zurück?

Du kannst die km absetzen, aber das heisst nicht, du kriegst alles zurück. Du zahlst nur keine Steuern auf die Kosten. 

die Pauschale ergibt sich auch einfache km zahl x Arbeitstage im Jahr x 0,30 Cent. 

Sind es nur 20 km einfach, gibt es nicht viel zurück, denn 1000 Euro Pauschale hat eh jeder, selbst wenn er auf die Arbeit läuft. 

Als Arbeitnehmer kannst du 30 Cent pro Entfernungskilometer und Arbeitstag als Werbungskosten ansetzen. Dabei sind 1.000 € bereits in die Lohnsteuertabelle eingearbeitet.

Deine Benzinkosten sind im übrigen deine eigene Sache.

Natürlich du hast da 2 Möglichkeiten. Entweder du setzt die tatsächlichen Kosten an (dies ist aber schwer nachzuweisen) oder du setzt die Kilometerpauschale an. Das wären bei dir pro Arbeitstag 12 €.


Minus den 1000 €, die bereits in der Steuertabelle berücksichtigt sind.

@DerHans

Die werden vom Sachbearbeiter abgezogen. In die Anlage trägt man das komplett ein. Von daher ist die Info nicht relevant.

Entweder du setzt die tatsächlichen Kosten an (dies ist aber schwer nachzuweisen)

Der Nachweis ist nicht das Problem, das Problem ist, dass das nur in wenigen Fällen zulässig ist, siehe § 9 Absatz 2 Einkommensteuergesetz.