Wie kann ich als Einzelunternehmer meine BVG (Berliner Verkehrsbetriebe) Monatskarte von der Steuer absetzen?

2 Antworten

Auch als Selbständiger kannst du die Fahrtkosten zur Betriebsstätte als Betriebsausgabe ansetzen

Fahrten zur Betriebsstätte

Für die Fahrten zum Büro gilt die Entfernungspauschale - wenn die Kosten für die Monatskarte die Entfernungspauschale überschreiten, können die tatsächlichen Kosten der Monatskarte ansetzt werden.

Das unterscheidet sich nicht von der Regelung für Arbeitnehmer.