Fahrtenbuch führen, Umwege, Unterbrechungen, ...

2 Antworten

Hallo, bei einem wirklich ordentlich geführten Fahrtenbuch bist Du verpflichtet jeden einzelnen Kilometer aufzuführen bzw. nachzuweisen. Egasl von wo Du wohin fährst. Es hängt also sehr stark davon ab, was Dein ArbG die vorgibt und wie es im Arbeitsvertrag steht. Dies ist besonders dann von Bedeutung, wenn es ein Kfz des ArbG ist. Ist es Dein eigenes Auto, dann wird er wohl nur wissen, wann Du in etwa wo wrarst um die Spesen besser abrechnen zu können. Dann dient es mehr Deiner Eigenkontrolle, was aber unbedingt zu empfehlen ist. Gerade wer viel im AD ist tut gut daran ein Fahrtenbuch aus haftungsrechtlichen Gründen (Beweissicherung) zu führen.

braja 
Fragesteller
 08.01.2014, 13:10

Danke für die Antwort.

mein AG erstattet keine Fahrtkosten, das geht nur über die Steuer. Die Frage ist ja nicht, dass jeder Fahrt dokumentiert werden muß, sondern eher, welche Fahrten als betriebsfahrt abzusetzen ist.

Ich fahre aus dem Büro zum Mandanten: Betriebsfahrt Rückfahrt ins Büro: betr. veranlasste Fahrt nicht Rückfahrt ins Büro sondern zum Sport/priv. Essen: betriebliche Fahrt ja/nein Eine Rückfahrt hätte ich ja sonst auch gehabt, da ich ja betrieblich zum Mandanten bin. Oder ist Starte woanders und fahre dann zum Mandanten - und habe einen weitere Anfahrtsweg?

Vielen Dank

Grüße

Hallo BraJa,

konntest du in der Zwischenzeit eine Lösung für dein Problem finden? Stehe aktuell vor der selben Thematik. Wie hast du es in den letzten Jahren gehandhabt?