Ein Auto, eine Familie und 2 Unternehmen (Fahrtenbuch)

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So ist die Frage nicht zu beantworten. Wenn einer von euch zur doppelten Buchführung verpflichtet ist, wäre zu prüfen, wer das Auto in welchem Umfang nutzt. Danach ist zu entscheiden, ob das Auto zum notwendigen Betriebsvermögen gehört oder als gewillkürtes BV behandelt werden kann. Machen beide nur eine einfache Einnahme-Überschussrechnung, rate ich folgendes : Lückenloses Fahrtenbuch (auch für private Fahrten !) führen, alle Belege (einschließlich Kfz-Steuer und Versicherung) aufbewahren und am Jahresende die Kosten für jeden gefahrenen Kilometer berechnen. Dann lässt sich einfach zuordnen, welche Kosten für welche Nutzung entstanden sind. Bei dieser Verfahrensweise kommt die 1 % - Regelung nicht zur Anwenung, da ja die privaten Kosten exakt nachgewiesen wurden.
Zweite Möglichkeit : die innerhalb der selbstständigen Tätigkeit gefahrenen Kilometer mit 0,30 € multiplizieren = entstandene Kosten. Bei dieser Pauschalmethode wird die 1 % - Regelung ebenfalls nicht angewendet. Dritte Möglichkeit : alle für das Auto entstandenen Kosten werden als Betriebsausgabe erfasst. Der Anteil der privaten Nutzung kann jetzt konkret nach den privat gefahrenen Km ermittelt werden (das wäre wieder die erste Methode) oder pauschal durch die 1 % - Regel bestimmt werden. Dabei ist der Brutto-Listenpreis (= unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers) zum Zeitpunkt der Erstzulassung (!) zu Grunde zu legen. Zwischen diesen Methoden kann man frei wählen und ist auch nur im jeweils laufenden Jahr an diese Wahl gebunden.
Also : Fahrtenbuch führen, Belege sammeln und am Jahresende die günstigste Methode ermitteln.

Wolfi0410  17.06.2009, 09:11

Das ist wohl wahr und die 50%-Nutzung ist zu ermitteln.
Das Gefährliche ist nur das es den wenigsten gelingt, dass Fahrtenbuch wirklich so 100% exakt zu führen, dass das FA keinen Fehler darin findet um das Fahrtenbuch verwerfen zu können. Das ist leider ein beliebtes Hobby der Prüfer weil es immer zu Nachzahlungen führt.
Die einzig sichere Methode die ich hier kenne ist das elektronische Fahrtenbuch und das ist in der Anschaffung und Unterhaltung teuer und lohnt sich nur bei wirklich teuren Fahrzeugen und grossen geschäftlichen Wegstrecken.
Also bleibt nach meiner Meinung als sicherste und einfachste Möglichkeit, gerade weil es hier auch um 2 Unternehmen geht die das Fahrzeug nutzen wollen, die 30 Cent-Methode, auch weil es hier keinen Prüfer stört wenn der Unternehmer vergessen hat Fahrten aufzuschreiben und zu erstatten.

Die 1%-Regelung hat mit dem Alter des Fahrzeug nichts zu tun. Es wird immer der Neuwert brutto angenommen und 1% davon monatlich als geltwerter Vorteil angerechnet. Dazu wird das Fahrzeug zum Zeitwert in die Firma eingebracht und alle Kosten des Fahrzeugs werden über die Firma abgerechnet. Das geht aber nur 1x und nicht nochmal in der Firma Deines Mannes.
Für Euch wäre es am einfachsten ihr bezahlt das Auto weiterhin privat und die jeweilige Firma zahlt 30 Cent je gefahrenen Kilometer für die Geschäftsfahrten an den/die Eigentümer/in des Fahrzeugs aus. Dann sind aber auch wirklich keine weiteren Kosten in den jeweiligen Firmen geltend zu machen. Also einfach 2 Tabellen anlegen wo jeder seine monatlich Fahrten einträgt und den Grund der Fahrt und am Monatsende zusammen rechnen x 30 Cent = Betrag, aus der Kasse entnehmen und im Kassenbuch eintragen.

nemo13  17.06.2009, 07:59

Ziemlich gefährlicher Rat, das mit den Tabellen. Viele Finanzämter erkennen Fahrtkosten überhaupt nur an, wenn ein Fahrtenbuch nach den genauen Festlegungen des EStG geführt wurde. Und die sind ziemlich streng.

Wolfi0410  17.06.2009, 08:59
@nemo13

Das ist Quark.
Jedes FA muss Fahrtkostenerstattung in Höhe von 30 Cent für Fahrten mit dem privaten Pkw für die Firma anerkennen und erkennt sie auch an.
Das sind in D Hunderttausende die so ihre Auslagen von den Firmen erstattet bekommen.

Hallo zusammen die Antwort von wolfi0410 ist hundertprozentig richtig und die einzige sinnvolle Möglichkeit für dein Vorhaben. Alle anderen Möglichkeiten sind nur bei relativ neuen Fahrzeugen die zum Firmenvermögen gehören angebracht Jedoch müssen die Aufzeichnungen für den Nachweis der Geschäftlichennutzung des Fahrzeug wirklich korrekt durchgeführt werden mit allen Angeaben wie: Besuchter Kunde, Anschrift (Ort/Strasse) Uhrzeit, Fahrstrecke (genaue Entfernung/Weg), zweck des Besuches. Nur dann wird des Finanzamt die entsprechende km-Pauschale von 30Cent/km anerkennen.

Also erstmal: Der größte Vorteil eines Unternehmers gegenüber eines Angestellten sind die Abschreibungen (die buchhalterische Wertminderung aller deiner Firmen Gegenstände)ganz ehrlich... das solltest du erstmal begreifen, wenn du mit deiner Firma auch Geld verdienen willst)! Ein Fahrtenbuch wird erst interessant, wenn du den Wagen über die Firma laufen lässt. Dann solltest du die privat zurückgelegten km dokumentieren (gefahren am ... von ... bis... Uhrzeit km=...). Äähm also das klingt vielleicht etwas böse... ist aber überhauptnicht böse gemeint, ok? lg