Ist die Fahrt zum Schulungsort eine Dienstreise?

1 Antwort

Da würde ich Deinen Arbeitgeber fragen, ob das geht. Wenn Du täglich von zu Hause zum Arbeitgeber fährst, kannst Du diese Hin -und Rückreise in der Regel nicht als Arbeitszeit buchen und ein Dienstwagen würde dann privat benutzt. Musst Du hingegen während der Arbeitszeit für einen Geschäftszweck (z.B. Arbeiten bei Kundenfirmen vor Ort ausführen), handelt es sich klar um Arbeitszeit und der Dienstwagen wird dann geschäftlich genutzt.

Was ich schon gehört habe zu diesem Thema, ist , dass oft Vereinbarungen getroffen werden, dass z.B. die übliche Dauer+Distanz des Weges von zu Hause zum Arbeitgeber als private Fahrt/ private Zeit betrachtet wird, und alles was darüber hinausgeht (z.B. eine Fahrt von zu Hause aus in die Niederlande) als bezahlte Arbeitszeit gesehen und der Wagen dann geschäftlich genutzt wird. Sprich: Wenn die Hin und Rückfahrt Fahrt ins/vom Büro je 30 Minuten dauert und je 20km lang ist, Du jedoch in die Niederlande zur Ausbildung fährst, was für den Hin -und Rückweg zusammen 480 Minuten dauert und 600km weit ist, dann dürftest Du in diesem Modell 480-2*30 =420 Minuten und 600-2*20 = 560km beim Dienstwagen/ Arbeitszeit anrechnen. Wenn Du den Dienstwagen auch privat nutzen darfst, ist die Frage, inwieweit Du und der Arbeitgeber die Kosten für den Wagen teilen. Übernimmt er sämtliche Kosten für den Firmenwagen, selbst wenn Du damit in den privaten Urlaub fährst, dann spielt es keine Rolle. Ansonsten gibt es wohl eine Abmachung, welches "übliche Mass" an gefahrenen Kilometern für die Firma vertretbar ist (sozusagen als nichtmonetärer Lohnbestandteil für Dich). Oder es ist ein Fahrtenbuch für private Fahrten zu führen, wobei dann mit dem Arbeitgeber abgerechnet wird. In diesem Fall musst Du den Arbeitgeber fragen, ob es erlaubt ist, den Firmenwagen zu verwenden. Machst Du dies ohne sein Einverständnis für eine weite Distanz, könnte es nachher eine Rüffel geben.

Dein Arbeitgeber ist nicht gezwungen, Dir für irgendeine Reise einen Dienstwagen zur Verfügung zu stellen. Wenn er findet, für die Niederlande sollst Du mit der Bahn oder mit dem Flugzeug reisen, dann kann er das grundsätzlich bestimmen.

Danke für die ausführliche Antwort!

@fragent1990

Was man noch anfügen kann: Eine Dienstreise ist in der Regel mit der eigentlichen, branchenüblichen Geschäftstätigkeit verbunden und damit letztlich mit der Ausführung von Arbeiten, die irgendeine Form von Wertschöpfung für die Firma generieren. Der Besuch einer Weiterbildung selbst ist aber zunächst mal vor allem mit Kosten verbunden und keine Wertschöpfung, auch wenn natürlich das in der Weiterbildung gewonnene Wissen später der Firma zu gut kommt. Bis zu einem gewissen Grad ist es somit Goodwill der Firma, wie grosszügig oder wie knausrig sie sich in solchen Fragestellungen zeigt. Bei meinem Vorgesetzten etwa wurden Reisespesen für die Fahrt mit dem Privatauto zu einer Ausbildung ins weit entfernte München vollständig durch den Arbeitgeber übernommen, während es bei mir als Mitarbeiter für die selbe Ausbildung geheissen hatte, dass ich mit der Bahn anreisen solle, und falls ich doch mit dem Privatfahrzeug fahren will, dann würden sie die Spesen nicht übernehmen....