Geschäftswagen-Leasing - überwiegend Homeoffice, manchmal 100 km zur Arbeit. Was ist rechtlich möglich?

3 Antworten

Ich danke für den Vorschlag. Aber richtig, der AG würde alles so weit bezahlen.

Das mit dem Fahrtenbuch vergaß ich zu erwähnen, natürlich müsste ich eines führen.

Es geht halt darum, ob das Auto als Geschäftswagen gilt, um den günstigeren Vertrag zu bekommen (neben 19 Prozent MwSt noch mal ca 20 Prozent billiger).

Hallo guciureloaded

Damit dein Arbeitgeber nachweisen kann womit die Fahrten gemacht worden sind gibt es ein Fahrtenbuch.Nützlich wäre an entsprechenden Tankstellen ein Tanknetz aufzubauen.Das bedeutet:Der Arbeitgeber kann dich auch zu Kunden schicken.Absetzbar sind solche Kosten unter Spesen.

Gruß Ralf

äh, es soll sich lt. Sachverhalt um ein Firmenfahrzeug handeln ...

also nix mit absetzen der Kosten unter Spesen, da diese der ArbeitGEBER bezahlt ...

@wurzlsepp668

Spesen werden vom Arbeitgeber bezahlt.Das ist ein Sachverhalt.

@rallytour2008

beim Homeoffice gibts Spesen?

und kein Arbeitgeber ist VERPFICHTET Spesen zu zahlen

Der Dienstwagen ist mit 1% des Listenverkaufspreises (inkl. USt) zum Zeitpunkt der Erstzulassung für die Privatnutzung zu versteuern.

Zusätzlich sind für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte 0,03% des LVP pro Monat pro km zu versteuern:

2 Mal in der Woche zur ersten Tätigkeitsstätte = ca. 88 Arbeitstage - unterstellt LVP 20.000 €

= 20.000 * 0,03% * 100 = 600 € *12 = 7.200 €

= 20.000 * 1% = 200 € *12 = 2.400 €

Monatlich wären ca. 800 € zusätzlich zu versteuern.

Abgezogen werden kann die Entfernungspauschale:

88 * 0,3 * 100 = 2.640 €/12 = 220 € mtl.

= 800 ./. 220 = 580 * 20% Steuersatz unterstellt = ca. 120 € mehr Steuern pro Monat = rd. 1.440 € mehr Steuern im Jahr.

Wenn man bedenkt, daß man selbst keine Spritkosten, Reparaturen, Versicherungen, Kfz-Steuer, Verschleiß/Wertminderung und ggf. Kreditzinsen hat (die man sonst hätte, wenn man privat ein Kfz hätte), kann sich das aber immer noch lohnen.

Super, vielen Dank! Jetzt bin ich endlich ein wenig schlauer. An die 1%-Methode habe ich gar nicht gedacht.

@guciureloaded

Noch kleiner Hinweis:

Ein Fahrtenbuch braucht bei der 1%-Regel aus steuerlichen Gründen nicht geführt werden.

@DerSchopenhauer

Für Dich gibt es aber noch eine Alternativmethode, die Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte zu versteuern:

und zwar die 0,002%-Methode, da die Anzahl der Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte geringer als 15 im Monat sind.

Das wäre günstiger, als die 0,03%-Regel:

20.000 * 0,002% * 100 * 8 = 320 € im Monat statt 600 €

Wenn das genutzt wird, dann ist jede Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte mit Unterschrift schriftlich zu bestätigen

Die Bestätigungen sind zum Lohnkonto zu nehmen

und es ist zu beachten, daß innerhalb eines Kalenderjahres nicht zur 0,03% gewechselt werden, sollem sich Tage für die Fahrten zur Arbeit auf über 15 im Monat erhöhen.

Allerdings muß der ArbG das nicht anwenden; er kann pauschal die 0,03%-Regel anwenden.