LKW: Finanzamt fordert Fahrtenbuch!?
Hallo,
mein Vater hat als Betriebsfahrzeug einen Vito, der eine LKW-Zulassung hat. Er ist selbst Inhaber seines Unternehmens. Seine Steuerberaterin meinte, bei einem LKW müsse kein Fahrtenbuch geführt werden für das Finanzamt. Das Finanzamt fordert nun aber für die letzten paar Jahre nachträglich ein Fahrtenbuch oder eine sehr hohe Steuer-Nachzahlung.
Kennt sich was das angeht, jemand aus? Kennt vielleicht jemand Gerichtsurteile dahingehend oder kann mir eine eindeutige Antwort geben?
Liebe Grüße & vielen Dank
3 Antworten
Bei einem Fahrzeug, aus dessen bauartbedingter Nutzungsmöglichkeit sich nicht zwingend eine rein betriebliche Nutzung ableiten lässt, wird das FA nie ohne Fahrtenbuch die Kosten als BA anerkennen, sondern eine Schätzung vornehmen. Das sollte der StB allerdingswissen. Die Zulassung als LKW alleine genügt hier regelmäßig nicht.
Ein Vito ist aber ein Vito und wird von deinem Vater betriebsbedingt genutzt. Damit besteht die Pflicht ein Fahrtenbuch zu schreiben. Ich wünsche euch zwar viel Glück, mache aber wenig Hoffnung und vielleicht solltet ihr nochmal drüber nachdenken, ob ihr euer Steuertante weiterhin vertrauen solltet oder lieber mal nach jemanden anderen schaut. Ich bin mir sicher, die Forderung ist berechtigt vom Finanzamt.
Ein Vito ist eben ein Vito? Also wenn allgemein gilt, für LKWs müsse kein Fahrtenbuch geführt werden, warum sollte es bei dem Vito (der als LKW zugelassen worden ist) anders sein?
Weil bei einem Transporter, auch wenn er eine LKW Zulassung hat, bauartbedingt immer von einer mindestens teilweisen Privatnutzung auszugehen ist. Bei einem Sattelschlepper wird man das ebenso regelmäßig verneinen ;-)
Ah okay, Danke. Das macht Sinn.
Okay, mal noch ein anderer Sachverhalt, der hinzu kommt:
Eine gewisse Zeitspanne gab es neben dem Firmen-LKW auch einen Firmen-PKW. Für den PKW-wurde nach 1%-Regelung bezahlt, weil dieser zusätzlich zu Firmenfahrten auch zu Privatzwecken genutzt wurde. Erschließt sich für das Finanzamt dann nicht für diesen Zeitraum, dass der Vito nur betrieblich genutzt wurde?
Und noch ein Zusatz: Mein Vater ist stets von Montag bis Freitag auf Montage (mit dem Vito). Angeblich soll sowas auch eine Argumentationsbasis sein ggü dem Finanzamt, dass Privatfahrten rein aus dem zeitlichen Aspekt kaum möglich wären. Ist da irgendwas dran?
Das wäre wenigstens eine Argumentationshilfe für eine niedrige Privatnutzung.
Und noch ein Zusatz: Mein Vater ist stets von Montag bis Freitag auf Montage (mit dem Vito). Angeblich soll sowas auch eine Argumentationsbasis sein ggü dem Finanzamt, dass Privatfahrten rein aus dem zeitlichen Aspekt kaum möglich wären. Ist da irgendwas dran?
Jein. Auch dazu wird das FA nachhaken, ob er den Vito wirklich nur zu Fahrten zwischen Unterkunft und Einsatzort genutzt hat, und nie Einkaufen etc. war. Das widerspricht jeglicher Lebenserfahrung.
-> Mit dem StB beraten, wie eine möglichst erträgliche Privatnutzung errechnet werden kann, und ab sofort auf Fahrtenbuch umsteigen.
Ok, vielen Dank für deine Hilfe!
Wir werden mit der Steuerberaterin reden und gucken, was sich retten lässt.
Eine gewisse Zeitspanne gab es neben dem Firmen-LKW auch einen Firmen-PKW. Für den PKW-wurde nach 1%-Regelung bezahlt, weil dieser zusätzlich zu Firmenfahrten auch zu Privatzwecken genutzt wurde. Erschließt sich für das Finanzamt dann nicht für diesen Zeitraum, dass der Vito nur betrieblich genutzt wurde?
Keineswegs. Im Gegenteil, das ist höchstens ein Grund, für zwei Fahrzeuge gleichzeitig Privatnutzung zu berechnen und zu versteuern (BFH-Urteil vom 09.03.2010 - VIII R 24/08)!
Aktuelles Urteil: Wer seinen Dienstwagen nur beruflich fährt, muss ein Fahrtenbuch führen. Andernfalls muss ein Anteil privat versteuert werden.
http://motorblog24.de/fahrtenbuch-ist-pflicht/
VG
Danke für deine schnelle Antwort.
Ich kann die Argumentation allerdings nicht ganz nachvollziehen. Ein Vito ist eben ein Vito? Also wenn allgemein gilt, für LKWs müsse kein Fahrtenbuch geführt werden, warum sollte es bei dem Vito (der als LKW zugelassen worden ist) anders sein?