Ist die fahrt zur Arbeit eine Privatfahrt oder Geschäftliche fahrt?
Hallo liebe Freunde, ich bin Selbstständig und habe im Jahr 2011( Anschaffung 2013) eine Investitionsabschreibung gemacht für mein Geschäftsauto, für dieses Auto führe ich genauestens ein Fahrtenbuch, da ich dieses KFZ nur zu 10% Privat nutzen darf und wenn ich richtig Informiert bin zu 90% nachweisen muss das ich es Betrieblich nutze. Da ich aber ab Februar neben meiner Selbstständigkeit auch eine Sozialversicherungspflichtige Arbeit also Angestelltenverhältnis beginne, frage ich Euch kann oder darf ich den weg zu meinem Angestelltenarbeitsplatz Geschäftlich ins Fahrtenbuch eintragen oder muss ich das als Privat eintragen? Ja mein Angestelltenverhältnis hat nichts mit meiner Selbstständigkeit zu tun.. Bitte sagt nicht ich soll meinen Steuerberater frage, da derzeit Weihnachtszeit - Neujahrszeit ist und ich die Infos so schnell wie möglich brauche.. Danke an alle Spezialisten unter Euch die mir eine gute Antwort geben können.
3 Antworten
Betrieblich gefahrene Kilometer führen zu Betriebsausgaben, und Fahrten zur Arbeit als Arbeitnehmer führen zu Werbungskosten.
Daher kürzen die Kilometer für die Fahrten zur Arbeit die betriebliche Nutzung des PKW.
Ein Tipp: Schummeln wird nicht klappen.
Das Finanzamt erfährt über Deine Steuererklärung, dass Du Arbeitnehmer bist.
Und bei einer größeren Entfernung zur Arbeit ist es nicht glaubhaft, dass Du zu Fuß gehst oder öffentliche Verkehrsmittel benutzt, obwohl Du ein Auto hast.
du hast dir doch die antwort schon selber gegeben.
das anstellungsverhältnis hat nichts mit der selbständigkeit zu tun. darauf folgt: privatfahrt.
somit dürftest du das problem haben, dass du für 2011 steuern nachzahlen darfst. zum trost: die verzinszung ist hinfällig, gibt mittlerweile ein urteil dazu.
natürlich ist der weg zur arbeit privat, nachdem er mit deiner selbständigkeit nichts zu tun hat. dass du die kilometer in der einkommensteuer ansetzen kannst, hat doch nichts mit privat / betrieblicher fahrt zu tun.
die fahrten sind als privatfahrten zu deklarieren, entsprechend eine private nutzung des fahrzeuges in der gewinnermittlung zu berücksichtigen. dann können die kilometer in der einkommensteuer als werbungskosten angesetzt werden.
und wie kollege helmuthk schreibt, betrügen ist nicht sinnvoll. bei fahrtenbüchern ist es relativ normal, dass diese dem finanzamt vorgelegt werden müßen. ich habe selber mind. 2 fälle erlebt, in denen das finanzamt auf eine persönliche "besichtigung" bestanden hat, d.h. das fahrtenbuch mußte persönlich vorbeigebracht werden und bei der gelegenheit wurde der kilometerstand notiert.
Frag im Schwesterforum:
Da gibt es durchaus Steuerberater die täglich online sind. Ich müsste mich zu weit aus dem Fenster lehnen, als mir das lieb ist.
Danke erst mal, aber ist denn der Weg zur Arbeit wirklich Privat zu betrachten, den Weg kann ich ja bei der EK Erklärung pro Km pauschal absetzen oder? Trotzdem Danke..