Fahrtenbuch auch bei Privat-PKW (Außendienst)
Hallo,
ich arbeite im angestellten Außendienst für eine Versicherungsgesellschaft.
Für die Fahrten zur Arbeit und zu den Kunden muss ich mein Privat-KFZ nutzen.
Neben meinem Grundgehalt bekomme ich noch Provision. Außerdem wird noch auf das Grundgehalt ein Pauschalbetrag für Kilometer und Verpflegung gepackt. Die Verpflegungs- und Kilometerpauschale zusammen mit dem Grundgehalt ergibt am Ende mein Bruttogehalt. D.h. alles wird versteuert und Sozialabgaben werden auch fällig.
Ich habe meinen Arbeitgeber gefragt, wie es sich denn mit den gefahrenen Kilometern verhält und ob ich diese steuerlich geltend machen kann, obwohl ich die Pauschale bekomme. Seine Antwort war, da ich alles versteuern muss bzw. versteuert wird und ich Sozialabgaben leiste, kann ich bei der Lohnsteuererklärung alle Kilometer (zur Arbeit einfach, zum Kunden voll) mit 0,30€ angeben. Hierbei spielen dann die Pauschalen keine rolle da eben versteuert.
Hört sich für mich eigentlich schlüssig an.
Wie verhält es sich aber mit dem Nachweis für die gefahrenen Kilometer? Reicht es wenn ich nur Datum - Grund - Kilometer - Name/Anschrift Kunde - angebe, oder muss ich ein penibel geführtes Fahrtenbuch führen inkl. Privatenfahrten, Gesamtkilometerstand usw.? (Also so wie bei einem Dienstwagen üblich)
Über jede Hilfe freue ich mich =)
3 Antworten
Du solltest ein komplettes Fahrtenbuch führen einschließlich der privat gefahrenen Kilometer und der Fahrten Wohnung- Betrieb wegen der anderen steuerlichen Behandlung. Und achte bitte darauf, die gefahrenen Kilometer nicht zu schätzen. Das kann nämlich vom Finanzamt mit einer speziellen Betriebsprüfungs- Software (Chi-Quadrate-Test) festgestellt werden, und dann wird das komplette Fahrtenbuch verworfen. Lass Dir die kurze zeit vor dem Aussteigen und trage den tatsächlichen Kilometerstand in das Fahrtenbuch ein.
Dieser Artikel verwirrt mich ein wenig
da steht, dass wenn ich nur die Pauschale von 30 cent wähle, ich kein Fahrtenbuch führen will (Bei dienstlicher Nutzung des Privat PKW). Und ich will nur diese 30 cent für die dienstlichen KM... Keine Abschreibung oder ähnliches...
Dann lies Dir den Artikel noch einmal genau durch. Dort geht es nämlich um ein privates Fahrzeug, das für das Unternehmen des Fahrzeughalters genutzt wird. Bei Dir geht es aber um einen PKW, für den Du Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geltend machen möchtest, und zwar sowohl Fahrten Wohnung- Arbeitsstätte als auch Dienstfahrten. Und das ist ein Unterschied zum Unternehmer.
War heute beim Finanzamt. Wenn ich die tatsächlichen Kosten ansetzen will brauch ich ein Fahrtenbuch. Wenn ich nur die 30 Cent möchte reicht es, wenn ich die gefahrenen Kilometer nachweisen kann (dienstlich).
Da bei uns jeder Termin erfasst wird reicht es wenn ich die bei der Lohnsteuererklärung mit beifüge. Privat Kilometer müssen nicht angegeben werden.
Trotzdem vielen Dank für deine Hilfe! :-)
Danke für den Stern Helmuthk
Was spricht gegen die Angabe des Kilometerstands, so viel Mehraufwand ist das auch nicht. Frag einfach das Finanzamt wie man es denn gerne hätte.
Ehrlich gesagt, meine Kenntnisse liegen fast 15 Jahre zurück. Ich hatte damals jedes Jahr ein Lrasingfahrzeug und alle Ausgaben incl. GEZ für das Autoradio gingen über die Leasingrate. Benzin und Werkstatt einfach absetzen. Ich hatte damals nebenbei einen Golf, ein Winterauto, danach einen Fiesta, ein Winterauto, also Fahrzeuge, die kaum 300 DM gekostet haben. Und kaum Steuern kosteten.
Ich nehme jetzt einfach mal an: Die privaten Kilometer, die Du NICHT absetzt, interessiert Frau Merkel nicht. Adresse des Kunden angeben? Hier sollte eigentlich der Ort reichen!!! Namen? Des Kunden? Eventuell für Kontrollzwecke. Keine Ahnung, was Du verkaufst, aber wenn ich mich mit Dir unterhalte, möchte ich bestimmt nicht mit Name und Anschrift in einer Steuererklärung auftauchen!!! Ehrlich gesagt, verstehe ich das ganze Prinzip nicht. Nprmalerweise gibt es ein Gehalt und für weniger Knete einen Dienstwagen, den setzt aber die Firma ab und nicht Du. Komisch... Ein ähnliches Verhalten kenne ich eigentlich nur von Abzocker-Firmen wie Paket-Dienste und Eismann.
Einen Dienstwagen hätte ich nehmen können. Dieser hätte sich aber aufgrund der steuerlichen Behandlung für mich nicht gelohnt.
So ist es am angenehmsten. Es geht nur um die Darstellung des Fahrtennachweises.
Und ich fühle mich alles andere als abgezockt ;) sonst wäre ich nicht mehr bei dieser Firma...
Na Spitze... ich habe gehofft das ich das nicht machen muss...
Dachte Privatfahrten muss man nur bei einem Dienstwagen welcher privat genutzt wird notieren...
Habe das Auto seit Feb. und muss dann alles Rückwirkend erfassen. Die geschäftlichen Reisen sind kein Problem da eh im Geschäfts PC erfasst aber die privaten Fahrten... das dürfte lustig werden
Vielen Dank!