Firmenfahrzeug - 1% Regelung und Fahrtenbuch gleichzeitig führen?

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Das Wahlrecht bzgl. der Berücksichtigung eines privatgenutzten Dienstwagens bei der monatlichen Gehaltsabrechnung hat ausschließlich der Arbeitgeber; aus Vereinfachungsgründen wählen Unternehmen die 1%- + 0,03%-Regel; ein Umstieg ist während eines Kalenderjahres nicht möglich.

Der Arbeitnehmer hat aber das Wahlrecht in Nachhinein bei seiner Steuerklärung auszuüben, sofern die Fahrtenbuchmethode günstiger für ihn wäre:

Du kannst daher parallel ein Fahrtenbuch führen und eine entsprechende Korrektur des Bruttoarbeitslohnes durchführen.

Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte:

tagegenaue Berechnung = 0,002 % × BLP zur Erstzulassung × km × X Fahrten.

Auch wenn das Fahrzeug lediglich zu wenigen Privatfahrten genutzt wird, kann sich das günstig auswirken.

Hier müssen die auf das Fahrzeug anfallenden Kosten durch den Arbeitgeber bescheinigt werden und es wird ein %-ualer Anteil versteuert (Gesamtkosten * X % = Verhältnis der Privatfahrten zu den Dienstfahrten).

Das muß anhand eines Fahrtenbuch alles exakt berechnet werden.

Die beiden errechneten Beträge führen dann zu einer Korrektur des in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesenen Bruttoarbeitslohns:

Bruttoarbeitslohn lt. Lohnsteuerbescheinigung
-   darin enthaltener Nutzungswert
+  Nutzungswert gemäß Fahrtenbuchmethode
=  korrigierter Bruttoarbeitslohn (dieser wird dann in die Steuererklärung eingetragen)

Die detaillierte Berechnung, die vom ArbG bescheinigten Kosten, die das Fahrzeug verursacht hat sowie die Bestätigung über die Anzahl der Tage, an denen man tatsächlich die erste Tätigkeitsstrecke aufgesucht hat, sind der Steuererklärung beizufügen

Ursusmaritimus  12.08.2015, 17:54

Achtung, bei ständig wechselnden Einsatzstellen (z.B. Monteure) ist auch die erste Anfahrt keine Privatfahrt.

Stoned1005 
Fragesteller
 13.08.2015, 09:16

Vielen Dank, das ist sehr ausführlich und eigentlich schon fast so wie ich es mir gedacht habe.

Jetzt kann ich in Ruhe das Gespräch führen

Wenn dein Chef das Fahrtenbuch zur Abgrenzung privater und geschäftlicher Fahrten wünscht..... die 1% Regelung gilt nur gegenüber dem Finanzamt nicht deinem AG.

Wie soll er sonst erkennen was du privat gefahren bist? Wobei das "selbstbezahlte Tanken" bei Privatfahrten schon etwas seltsam ist.

Stoned1005 
Fragesteller
 13.08.2015, 10:03

Genau das war der Punkt der mich verwirrt hat, jedoch konnte ich es im Gespräch abklären, aber trotzdem vielen Dank ! 

Ich kenne das auch nur so: Entweder oder, aber nicht beides

Stoned1005 
Fragesteller
 13.08.2015, 09:23

Doch es geht beides, ist jedoch die Entscheidung des Arbeitgebers.