Fahrtenbuchsoftware um das Fahrtenbuch rückwirkend zu schreiben?

4 Antworten

Das Fahrtenbuch muss fortlaufend und zeitnah geführt werden. Alleine schon die Tatsache, dass es nachträglich geschrieben wurde, kann dem Finanzamt reichen, um es zu verwerfen. Das Finanzamt hat nur ein Nachweisproblem.

Fahrtenbücher in Excel Tabellen sind nicht veränderungskonform. Ausgedruckte Excel Tabellen sind ebenfalls keine ordentliches Fahrtenbuch.

Papierheft und fortlaufend reinschreiben.

Rückwirkend kann ich dir nicht helfen, ausser, das du dich vor den Pc setzt Google Maps aufmachst und dir die Routen ausrechnen lässt.

Für die Zukunft: Es gibt Fahrtenbuchapps leider sind die meisten nicht vor dem Finanzamt gültig. Dennoch: runterladen, vor der Fahrt aktivieren und später einfach abschreiben.

Da das rückwirkende Schreiben von Fahrtenbüchern gesetzlich nicht zulässig ist wird´s hier auch keine Software geben.

Rückwirkend geht nur per Papier und mehreren Kugelschreibern !