[Fahrschule] Darf ich bei blaulicht auf den Fahrradweg?

11 Antworten

Nein, nur Blaulicht ohne Martinshorn verpflichtet zu gar nichts.

Siehe § 35 StVO, "Sonderrecht"

Erst die Kombination Blaulicht und Martinshorn verpflichtet zum Platz machen.

Siehe § 38 StVO, "Wegerecht"

https://th-h.de/law/sandrd/sonderwegerecht/

Jeah!

Du hast rechtlich natürlich recht, moralisch aber nicht. Wir sind verpflichtet, immer mit Martinshorn zu fahren, da hast du recht. Aber du bist wahrscheinlich der erste, der schreit, wenn wir Montagnachts fünfmal mit Martinshorn an deinem Fenster vorbeirasen und du am Dienstag morgen um 4 Uhr zu einem wichtigen Meeting sollst.

Heißt: Auch Platz machen, wenn nur das Blaulicht an ist, wenn wir uns sozial verhalten, können das die Autofahrer auch.

@roboboy

Das ist schon richtig, moralisch gesehen natürlich. Nur kann, wenn ein Autofahrer bei nur Blaulicht Platz macht, und er deshalb eine Ordnungswidrigkeit begeht oder noch schlimmer, eine Straftat, keine Rechtfertigung nach § 34 StGB, "Rechtfertigender Notstand", zuerkannt werden. Das sind nun mal harte Fakten.

@ZuumZuum

Das stimmt nun auch wieder. Wann kommst du aber in die Situation? Kein Polizist der Welt wird dich anmaulen, weil du nem Rettungswagen nur mit Blaulicht platz gemacht hast.

Paragraph 38 StVO besagt "blaues Blinklicht in Kombination mit dem Einsatzhorn darf nur verwemdet werden um Leben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwenden, bedeutende Sachwerte zu erhalten und flüchtige Personen zu verfolgen. Es ordnet an, alle anderen Verkehrsteilnehmer haben SOFORT FREIE BAHN ZU SCHAFFEN". Dazu darf man wenn nötig auch Verkehrsregeln missachten, jedoch darf dadurch keine Gefährdung entstehen.

Hi,

darf ich wenn ein Krankenwagen hinter mir mit Blaulicht fährt auf den Fahrradweg ausweichen?

Grundsätzlich ja - allerdings unter der Voraussetzung, dass Du niemanden gefährdest, das gilt insbesondere natürlich für Radfahrer.

Denn § 38 StVO sagt zur Blaulicht und Martinshorn:

Es ordnet an:

„Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“.

LG

Du darfst dann eigentlich alles unter der Bedingung, dass du niemanden anderen gefährdest.

Heißt: Kurz übers Tempolimit beschleunigen, wenn du auf der Autobahn gerade neben einem LKW bist, um den Überholvorgang zügig abzuschließen.

Auf Fahrradwege/Fußwege fahren.

Falsch herum in eine Einbahnstraße einfahren (danach natürlich Rückwärts wieder raus und nicht komplett durchfahren).

Rote Ampeln überfahren (Nicht jedoch auf die Kreuzung fahren).

...

Hauptsache, du gefährdest niemanden. Denn wenn die dann erstmal anhalten müssen, um dem von dir angefahrenen Fahrradfahrer zu helfen, ist niemandem geholfen.

Fahr einfach so weit wie möglich an den Straßenrand dann ist gut. Wenn du irgend jemanden anderes gefährdest bei einer Fahrprüfung fliegst durch die Prüfung. Also mein Tipp nicht so zeug angewöhnen.

Problem war hier leider das die straße ohne ausweichen auf den Fahrradweg nicht breit genug war/wäre.

@DreamingLP

In diesem Fall muss man wohl drauf fahren ;)

Ahh. Gut zu wissen, hatte da ein Diskussion mit meinem Fahrlehrer.

@DreamingLP

Was hat er gemeint das du machen solltest?

Möglichst weit Rechts, aber auf kleinen fall auf den Fahrradweg.

@DreamingLP

Dann ist dein Fahrlehrer ein Idiot ohne Ahnung. Du darfst sogar eine Rote Ampel überfahren wenn ein Fahrtzeug mit Wegerechten hinter dir ist wenn dies zum Platz machen nötig ist. (Natürlich unter gegebener Vorsicht.) ( https://www.youtube.com/watch?v=OwjaLsVfyFs hier sieht man so einen klassischen Fall in dem der Fahrer hätte über die Ampel in den Kreuzungsbereich einfahren müssen.)

Warum gibt es in jedem Job zu Unfähige Idioten wie deinen Fahrlehrer?

@DreamingLP

Schick den Fahrlehrer mal bei der Polizei vorbei. Die erklärt es gerne nochmal.

Super. Danke. :D