Fahrrad kaputt, anzeige?

4 Antworten

Natürlich kannst du ihn anzeigen. Anzeigen kann jeder jeden wegen Allem. Aber was erhoffst du dir davon? Dein Geld bekommst du dadurch nicht zurück. Das müsstest du privatrechtlich einklagen.

Dein Fahrrad ging kaputt? Was genau heißt das? Hat es der Nutzer absichtlich kaputtgemacht? Oder ist eine steinalte Möhre endgültig zusammengebrochen und soll jetzt auf seine Kosten saniert werden?

xJanxschx 
Fragesteller
 14.03.2019, 16:40

Nein er ist mit Gewalt die Treppen hoch und das Hinterrad hat sich verbogen und die Speicheln sind alle locker. Wie meinst du das Privatrechtlich ?

RedPanther  14.03.2019, 19:57
@xJanxschx

Eine Anzeige führt dahin, dass ein Richter feststellt ob ein Gesetz gebrochen wurde und ob der Täter dafüür von staatlicher Seite bestraft wird. Du als Kläger hast davon nichts weiter als Gerechtigkeit.

Wenn du vom Täter irgend etwas haben möchtest, musst du ein separates Gerichtsverfahren starten, in dem verhandelt wird, wer nun wem was warum bezahlen muss. Die Kosten trägt erstmal derjenige, der das Verfahren gestartet hat, bis sicher ist dass der Angeklagte bezahlen muss.

Das ist das zivil-/privatrechtliche Verfahren.

Was bringt dir eine Anzeige? Ob der Mensch nun strafrechtlich verurteilt wird und eine Geldstrafe bezahlen muss, bringt dir ja dein Geld nicht wieder.

Wenn du Geld möchtest und nicht kriegst, musst zu zivilrechtlich vorgehen, also dir einen Anwalt suchen (und bezahlen!), der dich berät, ein Schreiben aufsetzt das rechtliche Schritte androht, und notfalls ein Gerichtsverfahren startet, das übrigens auch du bezahlen musst, bis klar ist dass der Beklagte den Schaden bezahlen und dir auch alle Kosten, die dir für die Eskapade entstanden sind, erstatten muss.

Das dürfte bei Weitem teurer sein als 140€. Erst recht, wenn du bedenkst, dass so etwas im dümmsten Fall sehr viele Stunden in Anspruch nimmt und du mit Zeitungaustragen oder Regale Einräumen schneller an dein Geld gekommen wärst.

Ein gegnerischer Anwalt würde natürlich sagen, das Fahrrad war ja schon gebraucht und könnte vorbeschädigt gewesen sein... Kannst du beweisen, dass der Schaden nur vom Kollegen deines Bruders verursacht wurde? Nicht, dass dann noch ein Richter entscheidet, dass du die Schuld des Beklagten nicht beweisen kannst, und du neben den Reparaturkosten auch noch auf den Kosten für Anwalt und Verfahren sitzen bleibst...

Ja...

Deswegen bekommst dein Geld aber auch nicht. Das mußt du zivilrechtlich einfordern.

Die Frage ist ja schon mal: hat er es beschädigt (also irgendwo runtergeworfen) oder ist beim normalen Fahren etwas kaputt gegangen? Im letzteren Fall wäre das Teil wahrscheinlich auch bei Dir kaputt gegangen, und Du kannst den Schaden nicht dem Typen anlasten. Hat er es mutwillig beschädigt, sollte er bzw. seine Eltern das auch bezahlen. Was sagt denn Dein Bruder dazu?

xJanxschx 
Fragesteller
 14.03.2019, 16:37

Nein er ist mit Gewalt die Treppen hoch und das Hinterrad hat sich verbogen und die Speicheln sind alle locker