Handy kaputt! Welche Versicherung haftet?

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Selbst bei der Handyversicherung ist es fraglich ob diese aufkommt, da dort oft fiese Klauseln enthalten sind. Vermutlich Pech gehabt. Grundsätzlich denkbar, wenn auch unwahrscheinlich:

  • Schadensersatz gegenüber demjenigen dem die Verkehrssicherunspflicht obliegt
  • Schadensersatz durch einen Dritten, z. B. deinen Freund
  • Je nach Bedingungen die Handyversicherung

Grundsätzlich muss man bei dem Wetter aber davon ausgehen, dass man auf dem Fahrrad einen nicht unerheblichen Anteil Mitschuld bekommt, d. h. eine mögliche Erstattung würde ohnehin erheblich gemildert.

Dafür wird außer die handyversicherung keiner aufkommen. Eine private Haftpflichtversicherung trägt den Schaden, dem du jemand anders zufügst. Ob man bei der Gemeinde was erreichen kann, die für die Befreiung von Schnee und Eis zuständig ist an bestimmten stellen, mag ich zu bezweifeln, da diese bei den Schneemassen ja mit dem streuen nicht hinterher kommt. Wenn es ein Haus war und die ihrer Räumpflicht nicht nachgekommen sind, kann man es dort versuchen, dann hätte man aber am besten ein Foto vom Tatort machen müssen, um einen Beweis zu haben, sonst wird es auch hier schwer.

Nur wenn du eine extra elektronikversicherung abgeschlossen hast. Sprich eine extraversicherung für dein Handy. - Eine Hausratversicherung würde nur haften wenn dein Handy durch feuer, leitungswasser, Sturm oder einbruch/Diebstahl in mitleidenschaft gezogen worden wäre.

  • Und die Haftpflicht nur dann, wenn jemand anderes dich gestoßen hätte oder das Handy jemand anderem gehört hätte. Wenn du noch fragen hast kannste mir schreiben.

MfG BWVFachmann

Möglicherweise kannst du deinen Schaden gegenüber demjenigen geltend machen, dem die Verkehrssicherungspflicht für den Radweg obliegt. Das dürfte in diesem Falle die Gemeinde sein, evtl. auch der Anlieger, in dessen Bereich du gestürzt bist.

Such mal im Internet nach diesem Stichwort.

so hart wie es klingt.. Pech gehabt!!

Im Winter mit dem Rad unterwegs sein, muss man sich an den Winter-Verhältnissen anpassen..

Über Kommunalen Schadenausgleich der Gemeinde sehe ich überhaupt keine Chancen auf Leistung. Und über eine Haftpflichtversicherung (Verkehrsicherungspflichten nicht erfüllt) muss erst einmal bewiesen werden.