Fahrprüfer wiedersrpruch einlegen , an welche rechte habe ich an wem soll ich mich wenden?
Hallo leute in der fahrprüfung für klasse b , Vorwürfe von Fahrprüfer ich habe kein schulterblick in wohngebieten beim abbiegen gemacht obwohl das nicht nach , stadtfahrt rechts vor links situationen sind wir in eine autobahn gefahren ,
- ich habe beim verlassen des autobahnes rechts eingeordnet , ich hab damit gerechnet das es eventuell 2 spurig abbiegt ,,, einer ist linksabbieger und ein fahrstreifen rechtsabbieger ,,, nach dem ich rechtsabbieger eingeordnet habe ich auf die linke spur eingeordnet so bald es möglich war ,,,, und der prüfer meint der linksabbieger musste bremsen und weil er bremsen musste bin ich durchgefallen ,,, er hat mich eigentlich vorgelassen , aber der prüfer sagt er musste bremsen das stimmt nicht ,,, und er hat mich überedet nach dem prüfung zu ende war das ich auch noch andere fehler gemacht habe obwohl es nicht stimmt er hat mich eingeschüchtert was kann ich dagegen machen ? , an wem muss ich mich wenden ordnungsamt ? oder tüv leiter anwalt was meint ihr ???
7 Antworten
Mach dich nicht lächerlich. Du bist durchgefallen und damit hat es sich.
an niemanden weil du mit der situation klar kommen musst auch wenn er dich evrunsichert(3 quängelnde kinder hinten drin würden das auch) und prüfer sind eben so, da kannste nix machen ...sei denn eben es wäre was ganz schlimmes nachweisbares! aber das war hier wohl nicht so... und was sagt dein fahrlehrer? weil wenn der als zeuge da ist und das auch so findet kann man da was machen....
Auch dein Fahrprüfer hat einen vorgesetzten. Frage deinen Fahrlehrer wer es ist. Vielleicht kann dir auch das Straßenverkehrs Amt sagen wer dessen vorgesetzter ist. Allerdings wenn du etwas unternehmen willst brauchst du Zeugen oder beweise die bestätigen das du keinen Fehler gemacht hast und das dürfte schwer sein, da die wenigsten einen Anwalt und Gutachter mit zur Prüfung nehmen.
Wenn er dich eingeschüchtert hat kann dein Fahrlehrer das Bezeugen? Wenn ja Beschwerde dich bei dem Vorgesetzten des Prüfers mit dem Beweis. Doch fürchte ich das, sofern du nicht nachträglich beweisen kannst das du bei der Prüfung keinen Schwerwiegenden Fehler gemacht hast, wirst du wohl die Prüfung wiederholen müssen. Ich kann dir aber sagen das du nicht der einzige bist der mit solchen Problemen zu Kämpfen hat.
Das ist das Dilemma. Musste selbst die Erfahrung mit Prüfer machen. Hatte den Lappen schon fast in der Tasche und dann 5 Minuten vor ende, BAMM hat er zugeschlagen, habe ich angeblich im Kreisverkehr mein gegenüber behindert und der ist da raus gefahren wo ich in den Kreisverkehr Reingefahren bin. Sprich unmöglich.
Wie gesagt Beschwerde bei seinem Vorgesetzten und Zeugen suchen. Letzteres am Schwierigsten. Aufgrund der Möglichen kosten und Zeit ist ein Prozess vor Gericht nicht zu empfehlen. da ist es günstiger die Prüfung zu wiederholen. So blöd wie es ist.
So lange es einen nicht Stört, auf jeden Fall Begleiter mit ins Auto nehmen, als Zeugen.
Was sagt denn dein Fahrleher dazu?
Hast Du ein Prüfungsprotokoll erhalten? Dort stehen alle Fehler drin und auch die entscheidenen zum Nichtbestehen. Hast Du kein Protokoll erhalten, solltest Du ein Termin mit seinem Vorgesetzten machen und dort Widerspruch einlegen. Damit Dich dort keiner einschüchtert und sich einer ordentlich ausdrücken kann, nimm ruhig einen Anwalt mit und wenn der nicht kann, einen erwachsenen Zeugen wenigstens. Der Anwalt wird vielleicht nur erstmal einen Brief an die Prüfstelle schreiben und fragen, ob dort alles ordentlich abläuft. Vielleicht reicht das schon und Du bestehst beim nächsten Versuch.
Die Fahrlehrer halten natürlich brav Ihren Mund.
Zum einen verdienen die an jedem Durchgefallenem wieder was und zum anderen könnte der Prüfer sonst böse werden und weitere Schüler von dem Lehrer durchfallen lassen.
Man ist einfach der ge*rschte in so ner Situation. Da kann man nichts tun....