Praktische Führerscheinprüfung... Fehlerpunkte?

5 Antworten

Normalerweise diskutieren Fahrlehrer das mit dem Prüfer aus, wenn sie das Durchfallen als ungerechtfertigt empfinden, weil es häufig auch einen gewissen Ermessensspielraum gibt. Aber das letzte Wort hat nunmal der Prüfer. Was soll ein Anwalt dabei helfen? Der war nicht dabei - genausowenig wie ein Richter. Außerdem macht es auch die Menge der Fehler - und es war ja (so wie Du selber schreibst) nicht ihr einziger!

Also, erstmal sind Anwalt und Richter nie bei irgendeinem Fall persönlich anwesend als da was passiert ist. Also ist das schon mal hinfällig. Wie ich bereits erwähnt habe, können wir die anderen Fehler unwirksam machen. Genau genommen waren es dann nur noch ein einziger Fehler. Du hast recht, laut Prüfer und Protokoll war es nicht ihr einziger Fehler. Aber diese Fehler kann der Prüfer vor Gericht nicht wirksam erklären. Der Fahrlehrer hat sich für Sie eingesetzt, dass sie besteht, dem Prüfer scheint das egal zu sein. "Sie ist die beste Fahrerin, des heutigen Tages, super Fahrzeugbeherrschung, super Umsicht, perfekte Geschwindigkeitskontrolle, es hat alles gepasst, aber sie hat sich falsch eingeordnet" O-Ton des Fahrprüfers. Es hatte alles gepasst, nur das mit der Einbahnstrae nicht. Die vorangegangene Fahrschülerin hatte schlechte Kontrolle, sehr viele Fehler, trotzdem bestanden. Der davor vorangegangene Schüler war so schlecht, dass der Fahrlehrer - und das hat mir der Fahrlehrer persönlich gesagt - eingreifen musste ins Fahrgeschehen, dass kein Unfall passiert ist, er hat trotzdem bestanden. Und entschuldige mal, aber Du fragst mich, was ein Anwalt helfen soll?? Meinst Du das etwa ernst?

@TZX21

Anwalt und Richter haben aber schlechte Karten, wenn es um die ""Einschätzung"" einer Situation geht.

Und wenn sie sich falsch eingeordnet hat, dann hat sie sich falsch eingeordnet. Das allein ist ausreichend, durch die Prüfung zu fallen. Also was soll ein Anwalt da helfen? Soll er die Vorschriften ändern?

Ganz davon ab sind die Kosten für Anwalt und Klage deutlich höher als die paar zusätzlichen Fahrstunden und die erneute Prüfung.

@ErsterSchnee

Ein Anwalt und Richter müssen in egal welchen Rechtsstreitigkeiten Sachlagen einschätzen. Also über die Sache mit Anwalt und Richter schreibe ich nicht weiter, weil das Quatsch ist. Es muss doch aber eine objektivere Methode zur Fehlerbeurteilung geben. Es kann nicht sein, dass man in der Theorie einen Anfänger und Fortgeschrittenen unterschiedlich bewertet, aber nicht in der Praxis. Dass bei einem fortgeschrittenen Fahrer genauer hingeschaut werden sollte, finde ich nur gerecht. Aber es kann nicht sein, dass man einen Fahranfänger genau so hart bewertet, wie einen fortgeschrittenen in der Praxis. Man sollte dem Fahrneuling etwas mehr Spielraum geben müssen. Was haben wir zu verlieren, wir sind rechtschutzversichert, wir werden uns zumindest anwaltlich beraten lassen.

@TZX21

In der Theorie werden Fahranfänger und Fortgeschrittene gleich beurteilt. Und warum sollte man einen Anfänger im Straßenverkehr nicht so hart bewerten wie jemanden mit Erfahrung? Immerhin kann er genausoviel Schaden anrichten - und dem Unfallopfer, was sich dann tot auf dem Friedhof wiederfindet, ist es relativ egal, ob es von einem Anfänger oder Profi plattgefahren wurde...

@ErsterSchnee

Also das ist nicht korrekt, was Du schreibts. Fahrenulinge dürfen in der Theorie 10 Fehlerpunkte haben, bei nicht Fahranfängern, die den 2. oder 3. Führerschein machen, dürfen diese Fehlerpunkte in der Theorie höchsen 7, glaub ich wars, haben. Wenn ein Fehler passiert wäre, also ich meine jetzt wieder in dem praktischen Bereich, der z.B. sowas wäre wie rote Ampel überahren, oder rechts vor links ignorieren oder in der Einbahnstraße verkehrt herum fahren, würde ich das sofortige Durchfalen verstehen. Aber sie hatte ja alles sonst perfekt ausgeführt. Sie musste sich lediglich ein mal links einordnen, weil rechts ein Fahrzeug stand, dass ihr den Platz zum rechts Einordnen blockiert hatte. Das wurde ihr als Fehler angerechnet und wurde letzlich zum Verhängnis. Der Fahrprüfer schickte sie um den Block gleiches Spiel eine Straße weiter unten nochmal, keine Gelegenheit zum Wiederholen und aus wars. Mir fehlt eben nach wie vor diese eine Schlüsselinformation, ob man diesen Fehler wiederholen dürfen müsste, dann wäre die Sachlage für mich ja auch Glasklar.

@TZX21
Fahrenulinge dürfen in der Theorie 10 Fehlerpunkte haben, bei nicht Fahranfängern, die den 2. oder 3. Führerschein machen, dürfen diese Fehlerpunkte in der Theorie höchsen 7, glaub ich wars, haben

es sind 6 FP...allerdings bekommt man auch nur noch 20 Fragen (anstelle von 30). Somit hat es nichts damit zu tun, dass man einem "Neuling" mehr Fehlerpunkte gönnt.

Hallo,

gemäß Prüfungsrichtlinie hat der Prüfer, nach Ihrer Schilderung richtig gehandelt. Wenn man sich nach der Prüfung, als Autofahrer einordnet, so dass man nicht mehr auf seinen Fahrsteifen ist, und somit den Gegenverkehr behindert, ist auch das mit Bußgeld behangen.

Zu dem mit dem Einparken, dass sieht jeder Prüfling anders. Als Fahranfänger hat man einfach noch nicht die Erfahrung es abzuschätzen, wann man sich in Gefahr begibt oder nicht. Ansonsten, kann man mit der Aussage nicht viel anfangen. Dazu müsste man wissen was der Prüfer genau zu ihr gesagt hat.

Auch mit der Insel, da wäre sie bei uns schon längst durchgefallen, wie einige hier schon erwähnten ist das ein Überquerungshilfe, mehr nicht, man sollte zwar nicht mit 50 km/ durchfahren aber mit Vorsicht, das heißt aber nicht das man den Verkehr hinter einem unnötig aufhält, auch mehrere kleine Fehler solcher Art können zum nicht bestehen einer Prüfung führen.

Und wenn das mit dem Parken nicht so schlimm war, dann hätte auch der Fahrlehrer was sagen können, diesbezüglich muss auch erwähnt werden das der Prüfer sehr wohl erkennen kann ob man bremsbereit ist. Meistens ist es so, das die Schüler zu schnell rein fahren. Nebenbei ist eine Prüfung sofort vorbei, wenn der Fahrlehrer eingreift. Deswegen halte ich das für eher unglaubwürdig. Weil auch Prüflinge gerne Sachen erfinden.

Auch ich hatte schon Prüfungen, da hat der Fahrschüler vor Nervosität einiges übersehen, und auch nicht gemerkt.

Und jetzt noch zu der Seite mit den Fehlern, es gibt ein amtliches Prüfprotokoll. Was auf der Page "fahrschule 1 2 3" steht, ist nicht wirklich aussagekräftig.

Das mit der zweiten Chance geben, kommt drauf an wieviel Fehler vorher schon gemacht wurden. Nebenbei waren sie selber doch auch nicht bei der Fahrt ihrer Verlobten dabei!? Es kann ja sein, das Ihre Verlobte noch mehr Fehler gemacht hat, aber der Prüfer nur die Hauptfehler notiert hat, oder sie hat die Fehler nicht mehr in Erinnerung.

Ich habe auch schon Schüler gehabt, da hat das Kind den Eltern was falsches erzählt, was in der Prüfung abgelaufen ist.

Wenn man mit einer Prüfung nicht einverstanden ist, kann man dies sofort nach dieser beanstanden oder innerhalb von 14 Tage Widerspruch bei Tüv einreichen.

Darf ich noch nach dem Ort fragen, wo das vorgefallen ist?

Also ich weiß eine Menge Details vom Fahrlehrer selbst, der ja daneben saß. Dass man auf verschiedenen Internetseiten Verschiedens findet ist klar, deshalb gebe ich nicht sehr viel auf Infos auf den Pages. Man findet zum Teil auch sehr widersprüchliches

Was das Einparken angeht, sagt der Fahrlehrer, dass sie es eigentlich okay gemacht hätte. Der Fahrlehrer hat mir selbst gesagt, dass er eingreifen musste, nur wissen wir nicht, ob der Prüfer das bemerkt hat.

Das mit der zweiten Chance geben, kommt drauf an wieviel Fehler vorher schon gemacht wurden. Nebenbei waren sie selber doch auch nicht bei der Fahrt ihrer Verlobten dabei!? Es kann ja sein, das Ihre Verlobte noch mehr Fehler gemacht hat, aber der Prüfer nur die Hauptfehler notiert hat, oder sie hat die Fehler nicht mehr in Erinnerung.

Wie viele Fehler vorher gemacht wurden ist völlig irrelevant, weil wir a) in Deutschland leben und b) es, selbst wenn es mehr Fehler waren, nicht Protokolliert wurde und vor dem Gesetzt wird das nun mal so gewertet, als wenn dann keine weiteren Fehler entstanden wären. Völlig egal, was der Prüfer im Nachinein behauptet.

Es macht mich echt stinksauer, dass der Prüfer das Einordnen zum Linksabbiegen in die Einbahnstraße , wo rechts das Motorrad stand, als Fehler wertet, wo bitte ist denn da die objektive Bewertung?? Der Prüfer findet doch immer was, wenn im was nicht passt.

Bevor ich den Ort nenne, wo das war, würde ich gerne wissen, woher Sie sind, da ich nicht Gefahr laufen möchte, dass deshalb eine 2. Prüfung beeinflusst wird, da ich ncht wei mit wem ich schreibe bzw. wer diese Informationen liest.

Soweit ich weiß kann man beim zuständigen Landratsamt Einspruch gegen das Prüfergebnis binnen eines Monats einlegen. (?)

Der Fahrlehrer hat mit dem Prüfer diskutiert, ich stand zu diesem Zeitpunkt neben dem Auto, ich hab zwar nichts mitbekommen, aber ich hab schon begriffen, dass die über das Ergebnis diskutiert haben. Als der Prüfer das Auto verlässt, rümpft er sich die Stirn und war total gestresst, sorry, aber ich merk sowas, ich arbeite mit/an Menschen, da entwickelt man eine Art Spürsinn für sowas. Und der Prüfer war total Genertvt/hecktisch. Wenn wir ein Rechtschutz hätten (leider erst ab März gültig) hätten wir schon längst einen Anwalt aufgesucht. Aber ohne Geld können wir nicht viel ausrichten.

@TZX21

Ach, eines fällt mir noch ein, da Sie schon mal die Prüfungsrichtlinien erwähnen. Ist es nicht so, dass laut Prüfungsrichtlinie die Prüfdauer insgesamt 45 Minuten betragen und davon etwa 25 Minuten reine Fahrzeit sein muss? Ist es nicht so, dass die Hälfte der reinen Fahrzeit außerorts stattfinden muss, und die andere Hälfte innerorts? Bei meiner Verlobten war es nicht so. Es war so, dass sie sogut wie nur innerorts fahren musste, bei einer reinen Fahrzeit von etwa 35 Minuten. Nur 2 mal hat sie die Ortschaft verlassen. Einmal eine Strecke von 500m von der Ortschaft in einen anderen Teil der Ortschaft und später, gegen Ende müsste das dann gewesen sein, nochmal für eine Strecke ca. 800m-1000m. Ziehen wir von diesen 35 Minuten mal großzügig 5 Minuten für Außerortsfahrt ab. Bleiben immernoch 30 Minuten fahrt innerorts. Das sind dann mehr als das Doppelte an Innerortsfahrt, was eigentlich hätte sein dürfen/müssen. Ist das dann nicht sowas wie unfaire Übervorteilung gegenüber dem Prüfling? (Soll heißen, dass der Prüfling in dem Fall mit zu vielen Aufgaben auf ein mal kontfrontiert wurde, dass soetwas unzumutbar gewertet werden könnte, oder sowas in de Art???) Mich interessiert brennend Ihre Meinung/Sichtweise darüber.

@TZX21

-gelöscht-

@TZX21

Das mit der Fahrzeit ist eine kann aber keine muss Bestimmung. Liegt auch immer dran, wie lange der Prüfling für GAF braucht.

Der Fehler mit dem Einordnen reicht vollkommen zum Nicht Bestehen aus. Nebenbei werden nur Hauptfehler aufgeführt. Es gibt Prüfer die noch eigene Notizen machen.

Warum sagt der Fahrlehrer "eigentlich" gut geparkt?

Eventuell wird ein Schlichtungsversuch bei der TÜV Hauptstelle gemacht. Die würde ich auch versuchen anzustreben, da dann alle Parteien zusammen kommen.

Und wie man das Verhalten anderer Menschen empfindet, liegt immer nach Laune des Betrachters an.

Und noch einen persönliche Meinung, mir sind die Gesetze in Deutschland viel zu lasch, auch die Prüfungen, da einfach viel zu viel Leute auf den Straßen rum fahren die denken, sie können Gesetze brechen, und nur weil es 40 Millionen Autofahrer geben ist zu schnell fahren, Abstand etc etc gleich legal.

@Leon1977

Ich verstehe sie aber auch, ist ne doofe Sache. Aber wenn man die Richtlinie 1 zu 1 umsetzt hätte keine in Deutschland nen Schein.

Ach ich komme es Baden Württemberg

Ein Fahrprüfer achtet nicht nur auf Fehler, wovon es sicher Kleine und Große gibt. Er achtet auch auf die Sebstsicherheit der Fahrers. Ein unsicherer Fahrer mit zwei kleinen Fehlern kann eine große Gefahr im Verkehr sein. Das Gesamtbild entscheidet. Ich glaube nicht, dass ihr mit einem Anwalt weiterkommt. Einpaar Fahrstunden zusätzlich schaden sicher nicht. Klar kostet das. Aber besser jetzt etwas mehr ausgeben, als später mit dem eigenen oder fremden Leben bezahlen.

Meine Verlobte ist selbstsicher an die Sache ran gegangen. Sie wurde sogar vom Prüfer gelobt, dass ihr Können nicht dem Stand eines herkömmlichen Fahranfängers entspricht, sonder jemandem, der etwa 6 Monate bis 12 Monate bereits fährt.

@TZX21

Dann waren es doch ein zwei kleine Fehler zu viel..... Hmmm, tut mir echt leid. Hoffentlich war sie nicht "zu" sebstsicher. Hilft jetzt aber auch nichts. Die Prüfung ist vorbei. Was sagt denn ihr Fahrlehrer dazu?

Gut gemeint, danke, aber hilft auch nicht weiter. Diese HP widerspricht sich selbst. Auf dieser HP wird in der einen Kategorie angegeben, dass falsches Einordnen zum sofortigen Durchfallen führt, in der anderen Kategorie steht, dass man beim falschen Einordnen ein mal wiederholen darf. Links Einordnen, weil rechts ein anderes Fahrzeug steht, darf nicht als Fehler gewertet werden. Also hat meine Verlobte demnach keine 2. Chance erhalten. Oder was ist nun richtig? Sofort durchfallen oder wiederholen? Diese HP hilft mir leider nicht weiter.

@TZX21

OK. Sorry, ich habe mir das nicht alles durchgelesen.

Bei der Verkehrsinsel hätte deine Verlobte weder langsamer fahren dürfen, noch anhalten. Dies ist eine Überquerungshilfe. Der Fußgänger hat keinen Vorrang, wie beim Zebrastreifen. Beim Einparken war sie wohl zu schnell. Mit der Einbahnsraße geht gar nicht. Deine Freundin ist zu Recht durchgefallen, sorry.

Also dazu sage ich mal nichts weiter. An der Stelle, wo das war muss man langsam fahren, weil viele Fußgänger den Vorrang missachten und einfach ohne zu schauen die Fahrbahn überqueren, mir selbst wäre da auch schon 3-4 mal fast ein Unfall wegen so dummen Fußgängern passiert. Der Fahrlehrer hat das übrigens auch zum Prüfer gesagt. Natürlich nicht in diesen Worten.

@TZX21

So etwas liegt leider im Ermessen des Prüfers. Bin bei meiner Motorradprüfung auch fast durchgefallen, weil ich bei Laub auf der Fahrbahn bei einer 70 nur eine 50 gefahren bin.

Zum Thema Bremsbereitschaft beim Einparken: Sie hatte wohl schlichtweg den Fuß nicht über der Bremse. Es gibt immer solche und solche Prüfer. Dem einen ist's egal wie du in die Parklücke reinkommst, der andere will es zu 100% aus dem Lehrbuch gezeigt bekommen.

@4mz3l

Okay, aber an was will denn der Prüfer bitte fehlende Bremsbereitschaft beim Einparken fest machen?? Er hat doch keine Sicht in den Fußraum der Prüflinge, er sieht lediglich den Oberschenkel, dass der beim Einparken mit ner geschwindikeit von um die 3 km/h nicht dauerhaft auf der Bremse ist, sollte wohl jedem Klar sein. Insbesondere dann, wenn man sich Prüfer schimpfen möchte.