Wenden an roter Ampel mit grünem Pfeil
Auf dem Weg zu mir nach Hause liegt eine ampel mit langer Rathauses, die ich theoretisch gerade überqueren muss. An der Ampel gibt es einen Fahrstreifen für Geradeaus/rechts-und einen für linksabbieger. Sobald der Streifen für gerade/rechts auf rot schaltet, schaltet der linksabbieger auf grün. Wenn nun geradeaus auf rot schaltet, ordne ich mich als linksabbieger ein und mache folgendes: Komplett Links abbiegen und der Straße kurz folgen. Sobald ich wieder gerade lenke mache ich eine 180° wendung um wieder zurück zur Kreuzung zu fahren. Dabei ordne ich mich als linksabbieger ein, um wieder auf die ursprüngliche Straße zu gelangen. Hintergrund ist, dass die Ampel so geschalten ist, dass direkt die Hauptstraße (wo ich her komme) rot bekommt, danach die linksabbieger rot haben, im Anschluss die Nebenstraße (auf die ich eingebogen bin) grün bekommt. Der mittelstreifen ist auf der Nebenstraße, wo ich wende, noch komplett durchgezogen, weil ich mich dort noch im kreuzungsbereich befinde.
Darf ich so wenden? An der Nebenstraße stehen meist nie Autos an, wodurch ich niemanden gefährde. Außerdem trage ich somit ja zur Entlastung des verkehrsknotens bei ;)
4 Antworten
Wenden ist grundsätzlich erlaubt. Man darf es also überall dort, wo es nicht durch Verkehrsregeln oder Verkehrszeichen verboten ist. Zu den verbietenden Verkehrszeichen gehört zum einen das Zeichen 272 "Verbot des Wendens", welches das Wenden ausdrücklich verbietet, zum anderen aber auch das Zeichen 295 ("Fahrstreifenbegrenzung und Fahrbahnbegrenzung"), meist als "durchgezogene Linie" bezeichnet, die in der Regel, insbesondere auch beim Wenden, nicht überfahren werden darf.
Wenn du all dies beachtest, darfst du dein Manöver wie beschrieben durchführen.
Beachte aber, dass du beim Wenden einer besonderen Sorgfaltspflicht unterliegst. Dazu aus § 9 StVO:
(5) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.
Kommt es beim Wenden zu einem Unfall, spricht der Anscheinsbeweis daher zunächst einmal gegen dich, d.h. es wird angenommen, dass du den Unfall verursacht hast, bis du das Gegenteil bewiesen hast.
Wenden über eine durchgestrichene Linie ist verboten und wenn du erwischt wirst musst du ~30€ Bußgeld bezahlen.
Das heißt, Ich müsste soweit fahren, bis dir gestrichelte Linie kommt?
Gegen das Wenden an sich ist im Grunde nichts einzuwenden, wenn Du dabei entsprechend sorgfältig bist und niemanden behinderst oder gefährdest - über eine durchgezogene Linie darfst Du dabei allerdings nicht fahren ...