Ist es erlaubt über den standstreifen zu fahren?

6 Antworten

Nein, das ist verboten.

Aber man muss auch auf dem Boden bleiben. Sind das 20 Meter über einen Standstreifen um sich an der Ampel jenseits der Autobahn anzustellen, so wie du es beschrieben hast, wird da wohl kaum jemand motzen.

Gleiches gilt zum Beispiel, wenn sich ein Rückstau auf der Abfahrt bildet-da sollte man natürlich die Abfahrt auf den Standstreifen "verlängern", damit man nicht auf der Autobahn steht. Rechtlich aber natürlich verboten. Nur eben saugefährlich.

Anders sieht es hingegen zum Beispiel aus, wenn wieder mal Idioten meinen, über den Standstreifen 200 Meter+ auf die Abfahrt fahren zu können im Stau. Das ist unter aller Sau, blockiert den Standstreifen und eigentlich sollten da die Autos stehen, wenn die Rettungsgasse richtig gebildet wurde.

Auch so ein Punkt: Rettungsgasse. Dafür darfst du natürlich auch nicht auf den Standstreifen fahren. Aber bitte: Mach es! Wenn wir da mit einem über 3 Meter breiten LKW durchwollen um zur Unfallstelle zu kommen, reicht einfach der Platz nicht, wenn sich alle an die Regel halten und nur auf der Linie fahren. Das passt vorne und hinten nicht.

Ich sehe es selten, aber immer öfter, dass LKWs im Stau dann komplett auf den Standstreifen fahren und so fast eine komplette Fahrspur freimachen. So muss das sein, so haben wir eine Chance schnell anzukommen. Gleiches gilt natürlich für Autos. (Übrigens: Selbst die Polizei sagt das....)

Also: Mit Menschenverstand handeln. Regeln sind dafür da, um eingehalten zu werden. Manche ohne Diskussion-Rote Ampel, Stoppschild,...

Über andere sollte man Sinnvoll nachdenken und Situationsgerecht handeln, auch wenn es im Gesetz etwas anders steht. So meine Meinung.

Aber was wenn ich erwischt worden wäre? Bin ja erst in der Probezeit

@Derpupskopf

Das wird nicht so schön. In der Probezeit lass das sein mit den Regeln interpretieren (Außer bei der Rettungsgasse-da den Standstreifen mitnutzen!). Ganz bekloppt nach Regel fahren.

Gegeben hätte das 75€, einen Sammelpunkt, müsste ein A-Verstoß sein und zur Nachschulung darfst du auch antanzen.

Sei aber beruhigt, wenn sie dich wirklich anschnauzen würden, wenn du einen Rettungsgasse auf dem Standstreifen bildest:

Das kostet nur 10€ und fertig ist die Sache (Da du den Standstreifen nicht zum schnelleren Vorankommen genutzt hättest, bei einer Rettungsgasse).

Aber deshalb wird niemand schnauzen. Jeder ist froh zu sehen, wenn eine Rettungsgasse klappt.

Ist es nicht.

Der Standstreifen ist explizit nur dafür da, um im Notfall darauf zu halten. Jegliches Überfahren aus anderen Gründen ist nicht gestattet, außer man kann sich nicht einfädeln. Selbst sogar das Überfahren im Rettungsgassenfall ist (un)eigentlich verboten. Aber da macht die Polizei meist ein Auge zu, weil sie meist glücklich ist, dass die Leute überhaupt eine Rettungsgasse bilden.

Die Nutzung zum schnelleren Vorankommen des Seitenstreifen beschert 75€ Bugeld und ein Punkt in Norddeutschland. (https://www.bussgeldkatalog.org/seitenstreifen/)

Bedingung bei all dem: Der Standstreifen ist nicht zum Befahren freigegeben. (Manchmal sind die ja explizit freigegeben. Dann muss aber jenes Schild dort gestanden haben: https://www.bussgeldkatalog.org/wp-content/uploads/seitenstreifen-benutzen-300x300.png)

Ergo also gut gehandelt, indem du nicht auf deinen Vater gehört hast.

Btw. Was das Wissen um Verkehrsregeln angeht, würde ich dir empfehlen nicht auf deine Eltern bzw. auf „erfahrene" Fahrer zu hören. Jene sind dir zwar in Sachen Souveränität beim Fahren überlegen, aber in Sachen Wissen um die STVO bist du es. Lass dir da also nichts einreden, wenn du es besser weißt!

Weiterhin gute Fahrt und viel Spaß beim Fahren! =)

Nachtrag: Es kann sein, dass das mit der Erlaubnis, wenn man sich nicht einfädeln kann, doch nicht stimmt. Ich muss da nochmal nachschauen. Ich bin mir da jetzt grade nicht mehr so sicher.

@Vando

Hab nachgeschaut. Stand 2011 ist es nicht zulässig den Standstreifen zum Einfädeln zu nutzen. Aber es wird wegen des abnormen Gefahrenpotentials beim Stehen bleiben auf dem Beschleunigungsstreifen vielerorts geduldet.

Wo man sich in einer Schlage vorbeimogeln kann wird das "gerne" gemacht.

Ist aber verboten.

Nein, der Standstreifen ist nur zum Parken bei Fahruntüchtigkeit des Autos oder zur Not für den Rettungsdienst gedacht.

Fliessender oder stockender Verkehr hat darauf nichts zu suchen.

Die haben nicht umsonst eine durchgezogene Linie.