Fahren ohne Versicherungsschutz?

3 Antworten

Allerdings wurde die Versicherung nur Ausversehen gekündigt, was auch bewießen werden kann, 

Niemals. Das lässt sich nicht beweisen.

nur weil die E mail über die Kündigung der Versicherung nicht gelesen wurde. 

Blödsinn. Das kommt (auch) per Post. Und wer es nicht rechtzeitig liest, ist seiner Schuld.

welches Strafmaß ist zu erwarten?

Wieso Strafmaß? Wer hat denn einen Strafantrag gestellt?

Gruß S.

Nach deinem Text gehe ich davon aus, dass dein Fahrzeug von der Kfz-Zulassungsbehörde nicht zwangs-abgemeldet wurde und somit bestand weiterhin Versicherungsschutz für die Kfz-Haftpflichtversicherung.

Laut Pflichtversicherungsgesetz: § 6 

(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.

(3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.