Mitarbeiterrabatt fällt weg, Kündigung der Versicherung ok?

5 Antworten

In den AKB stehen auch die Bedingungen für ein Sonderkündigungsrecht. In der Regel sind das Risikowegfall oder eine bestimmte Nettobeitragserhöhung.

Beides ist bei dir nicht der Fall. Es handelt sich lediglich um einen Wegfall des Rabatts. Der Nettobeitrag bleibt davon unberührt.

Ein außerordentliches Kündigungsrecht gibt es nur, wenn der Versicherer unplanmäßig seine Prämie um mehr als 5 % erhöhen würde. Das ist hier nicht der Fall.

Aber wenn er bei einem anderen Versicherer anfängt, kann er seine Verträge "umdecken" das ist innerhalb der Branche üblich. Das gilt aber nur für seine eigenen Verträge,

Übrigens ist der Rabatt für Mitarbeiter in der KFZ-Sparte keinesfalls 25 %.

Das kann nur daran liegen, dass der Zweitwagen-Rabatt weg gefallen ist.

Übrigens ist der Rabatt für Mitarbeiter in der KFZ-Sparte keinesfalls 25 %.

Doch, ich bekomme auch 25%.

Der Mitarbeiterrabatt kann von Gesellschaft zu Gesellschaft variieren.

Ich kenn in der Regel alles bis zu 50% vom nichtrabattiertem Nettobeitrag.

Normalerweise kann man außerordentlich kündigen, wenn die Versicherung den Beitrag erhöht. Beim ihm fällt ja nur ein Rabatt weg, weil er (vermutlich aus eigenem Antrieb, so liest es sich), den Arbeitgeber wechselt und damit keinen Anspruch mehr auf den Rabatt hat. Ich denke nicht, dass man deshalb vorzeitig kündigen kann, sondern erst zum nächsten regulären Termin. Aber er kann es ja trotzdem versuchen.

Wenn kein Schadensfall oder keine Preiserhöhung eingetreten ist hat auch der Versicherer kein Sonder-Kündigungsrecht.

Hallo IngoP,

ein Sonderkündigungsrecht ergibt sich nicht. Der Vertrag kann regulär zum Ablauf gekündigt werden.

Lieben Gruß und schönes Wochenende