Kfz-Versicherung Auto eVB und VBÜ?

Der Versicherungsnehmer war eine andere Person...

...und wieviele schadenfreie Jahre bzw. welche SF-Klasse hatte dieser VN?

Weiß ich nicht

...und seit wann hast du denn deinen Führerschein (genaues Datum bitte)?

8.04.2021

Die aktuelle Kfz-Versicherung für mein Auto wurde gekündigt...

Gekündigt von wem? Versicherer oder Versich.nehmer hat gekündigt?

Versicherungsnehmer

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es wird einfach "keine Vorversicherung" und gleichzeitig "Fahrzeug ist bereits auf den VN zugelassen" ausgewählt. Wenn der Onliner das nicht kann, wirst du wohl beim Vermittler aus Fleisch und Blut nachfragen müssen. Der kriegt das problemlos hin.

Danke, hab gesternabend noch telefonisch einen guten Versicherungsvertrag bekommen. Die ganzen automatischen Programme von diversen Versicherungen können das einfach nicht.

Der Versicherungsnehmer war eine andere Person...

...und falls diese andere Person schadenfreie Jahre für dich angesammelt hat, wäre eine "Rabattübertragung von einer anderen Person" die Lösung für dich!?

Gruß einer Versich.maklerin

PS: Da keine Rabattübertragung gewünscht ist, bietet dir die Kravag eine Sonderregelung für den Führerscheinbesitz von mind. 1 Jahr die Einstufung SF 1/2 (siehe Kommentar unten) an und bietet auch z.B. die Möglichkeit nach bereits angemeldetem Pkw auszuwählen:

Bild zum Beitrag

Viel Glück mit dieser Variante und Frohe Ostern wünscht dir siola55 ;-)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
 - (Recht, Auto, Auto und Motorrad)

Da ich erst 1 Jahr meinen Führerschein habe, könnte ich auch nur 1 Jahr übernehmen, darum geht es mir nicht. Möchte einfach eine Versicherung für das Auto bekommen, die versteht, dass es auch möglich ist, ohne Vorversicherung auf eigenen Namen ein Kfz auf sich zugelassen zu haben..

@Fabian131299

Also mit 1 Jahr Führerscheinbesitz bietet dir die KRAVAG-ALLGEMEINE Versicherungs-AG bereits die Einstufung in SF 1/2:

I.2.2.1 Sonder-Ersteinstufung in SF-Klasse 1/2

Beginnt Ihr Vertrag für
- einen Pkw, ...
ohne Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.6, gilt: Der Vertrag wird in die SF-Klasse 1/2 eingestuft, wenn Sie aufgrund einer gültigen Fahrerlaubnis seit mindestens einem Jahr zum Führen eines dieser Fahrzeuge berechtigt sind. Die Fahrerlaubnis muss von einem Mitgliedstaat der EU oder ... usw.
@siola55

Vielen Dank für die Hilfe, ich schaue es mir mal an.

Und wieso gehst du nicht einfach zu einem Versich.vermittleri*n? Für einen Laien bist du da doch total überfordert!?

Nun habe ich eine neue Versicherung beantragt, habe die EVB bekommen und sie der Zulassungsstelle geschickt...

Dies gilt doch nur für einen Fahrzeugwechsel: falls der bisherige Versich.nehmer mit dir verwandt ist und dir die bestehende SF-Klasse übertragen lassen will, benötigst du erst mal ein Formular zur Rabattübertragung von deinem neuen Wunschversicherer.

Mit dem Kfz-Versich.antrag und dem Formular zur Rabattübertragung erstellt dann dein neuer Versicherer eine eVB-Ü (Versich.bestätigung nur zur Übertragung) online an deine Zulassungsstelle (die eVB-Ü erhälst du nicht zu deinen Händen bei einem Versichererwechsel im Gegensatz zur eVB bei einem Fahrzeugwechsel bzw. einer Neuzulassung eines Fahrzeuges!

Gruß einer Versich.maklerin

PS: Also mein Versich.vergleich geht da einfacher vor:

Bild zum Beitrag

 - (Recht, Auto, Auto und Motorrad)

Ja, so ein bißchen Autoversicherung kann schon kompliziert sein. Deswegen unterhält man sich darüber auch mit Experten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ohne Versicherung wird das Fahrzeug nicht zugelassen. Und wenn du keinen Vorvertrag als Referenz angeben kannst, dauert die Überprüfung eben etwas länger. Da wirst du dich gedulden müssen.

Das wusstest du doch vorher.

Warum sollte die Überprüfung länger dauern? Ich bin eben ein neuer Versicherungsnehmer ohne vorherige Kfz-Versicherung, nur weil das Auto bereits auf mich zugelassen ist, sollte das doch keine Rolle spielen? Ich kann doch nicht der einzige sein, der ein bereits auf sich zugelassenes Auto auf seinen Namen versichern will, was vorher jemand anderes gefahren hat/jemand anderes Versicherungsnehmer war?

Ich kann doch kein Einzelfall sein..

Freundliche Grüße

@Fabian131299

Dass jemand von sich aus eine Versicherung haben will, ist immer schon ein Alarmzeichen. Da steckt eben häufig dahinter, dass der Vertrag vom Versicherer gekündigt wurde.

@DerHans

Nein, der alte Versicherungsnehmer hat den Vertrag schon vor Monaten gekündigt, da ich das Auto jetzt auf meinen Namen versichern möchte. Der Versicherer hat damit nichts zu tun...