Fahren ohne Kennzeichenbeleuchtung?

6 Antworten

Das Kennzeichen muss beleuchtet sein. Es geht weniger darum, dass dir jemand reinfährt, das verhindert hoffentlich das Rücklicht, sondern dein Kennzeichen muss durch andere Verkehrsteilnehmer oder die Polizei jederzeit lesbar sein.

Spätestens die "Rennleitung" wird Dich herauswinken, wenn Du keine Kennzeichenbeleuchtung hast und Dich auffordern, diesen Mangel umgehend zu beheben, ggf. das Fahrzeug vorzuführen. Es geht nicht darum, dass Du gesehen wirst, es geht darum, Dein Kennzeichen bei Dunkelheit zu erkennen und lesbar sein muss....

Hallo,

die Kennzeichenbeleuchtung ist nicht dafür da, dass dir niemand hinten reinfährt - dafür sorgt das Rücklicht.

Dennoch ist die Kennzeichenbeleuchtung Pflicht und du darfst sie nicht weglassen. Das gilt übrigens auch für den Rückstrahler.

Gerade weil 125er gerne (illegal) modifiziert werden und daran herumgebastelt wird, ist die Chance groß, dass du während deiner "125er-Zeit" auch irgendwann kontrolliert wirst.

Ist das Fahrzeug dann nicht konform zur StVZO ist der Ärger vorprogrammiert.

Die Betriebserlaubnis erlischt dadurch fehlende Kennzeichenbeleuchtung oder fehlenden Rückstrahler aber nicht.

Wer "verschönern" oder in vielen Fällen leider auch "verschlimmbessern" will, der muss auch bereit sein, dafür das nötige Geld in die Hand zunehmen. Wer das nicht will, der muss es halt bleiben lassen.

Rumbasteln und Originalteile dafür kaputtmachen zahlt sich auf lange Sicht nicht aus!

Viele Grüße

Michael

Das Kennzeichen ist eine Urkunde und darf schon mal gar nicht verändert werden! Außerdem hast du stets mit kennzeichenbeleuchtung zu fahren. Dir muss nur einmal die Polizei hinterher fahren und dann hast du ohne Ende Probleme an der backe. Lass es einfach sein, hast du am Ende jede Menge Zeit, Geld und nerven gespart.

Nein Geld nicht haha

@McOneTheReal

Selbstverständlich spart dir das Geld...

So ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung ist kein Pappenstiel...

§ 267
Urkundenfälschung

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde
herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder
verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf
Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

@Messkreisfehler

Der § 267 StGB greift hier nicht. Er verfälscht ja keine echte Urkunde zur Täuschung im Rechtsverkehr

Auch deine Aussage, dass das Kennzeichen eine Urkunde ist, ist so nicht ganz richtig. Das Kennzeichen allein ist keine Urkunde. Nur das Kennzeichen am Motorrad ist eine Urkunde (zusammengesetzte Urkunde).

Jedoch solltest du es trotzdem sein lassen, da durch gewisse Veränderungen die Betriebserlaubnis erlöschen kann und dadurch ggf. dann auch die Zulassung. Damit wärst du schon wieder im Bereich einer Straftat.

naja wirst du dann ja sehen

doch da dann strafen auf die zu kommen die höher sind

danke, Riiina :)

Ich bin gerade dabei das Kennzeichen meiner 125er Duke zu verkürzen.

Damit meint er sicher den Kennzeichenhalter und nicht das Kennzeichen selbst ;-)

Den Kennzeichenhalter darf er auf jeden Fall verändern, sofern die Anbringung auch weiterhin konform mit der StVZO ist.

Dafür sind unter anderem die Kennzeichenbeleuchtung und auch der Rückstrahler Pflicht.

Gruß Michael

Selbstverständlich kann und wird dir was vorgeworfen, Du kannst sogar mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass Du direkt von der Polizei auf die Seite genommen wirst sobald ein Streifenwagen hinter dir steht.

Zum einen darfst Du weder das Kennzeichen abkürzen noch darfst Du auf die Kennzeichenbeleuchtung verzichten.

Im Falle eines Unfalls kann dich die Versicherung tatsächlich in Regress nehmen.