Fahren ohne Fahrberechtigung?

12 Antworten

Zu Frage 1:

Damit begehst du eine Straftat und dann kann das passieren:

https://dejure.org/gesetze/StVG/21.html

Zu Frage 2:

Nein, gibt es nicht.

Zu Frage 3:

Da gibt es keine Ausrede.

Zu Frage 4:

Ganz dummer Versuch. Man muss in fast allen Fällen des "vergessenen Führerscheins" persönlich den Führerschein an einer Polizeidienststelle vorzeigen. Spätestens dann kommt es raus.

Viele Grüße

Michael

Was kann passieren, wenn ich noch keinen Führerschein habe und auf der Straße beim Autofahren von der Polizei erwischt werde?

Ziemlich viel, dazu später mehr.

Gibt es beim ersten mal sozusagen eine Verwarnung?

NEIN.

Was wäre die beste Ausrede, die ich sagen sollte?

Keine.

„Ich habe meinen Führerschein zuhause liegen gelassen“ und könnte ich evtl. damit durchkommen, wenn ich den Namen eines Freundes sage, der bereits den Führerschein hat

NEIN.

oder lassen sie das irgendwo prüfen?

Natürlich. Die Polizisten haben direkten Zugriff auf das Führerschein-Registers des KBA und wissen sofort, ob und für welche Klassen eine Fahrerlaubnis erteilt wurde. Willst Du dich als jemand anderes ausgeben, dann erfolgt eine Identitätsfeststellung auf der nächsten Polizeidienststelle.

Nun zu den Folgen:

Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat nach StVG §21. Folgen: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.

Übrigens macht sich hier nicht nur der Fahrer strafbar, sondern auch der Halter des Autos wird sich vor Gericht verantworten müssen.

Bei einem Unfall zahlt die Versicherung zwar den Schaden, fordert aber dann bis zu 5.000€ Regress von dir.

Eine explizite Führerscheinsperre gibt es zwar nicht, aber für die Dauer des Strafprozesses (und das kann locker 6-12 Monate dauern) wirst Du nicht zur Prüfung zugelassen. Im schlimmsten Fall sind dann sogar die bereits erbrachten Vorbereitungen weg.

Führerschein vergessen, gibt ein Verwarnung und ggf 10 Euro Bußgeld.

Keinen Führerschein besitzen eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Den Namen von Einen Kumpel angeben ,ohne einen Ausweis von Dir zu sehen werden die sich kaum darauf einlassen, wenn doch musst Du alles über ihm wissen Geburtstag, Ort ,alles , ggf könntest Du durchkommen, aber meist wollen die einen Ausweis dann od ähnliches.

Falsche Persondaten anzugeben ist ein Busgeldteligt, Falsche Papiere zu zeigen also den Führerschein des Kumpels sogar Urkundenfälschung.

Schnoofy  26.01.2018, 14:47
Busgeldteligt

Ach was !!! ???

TechnikSpezi  26.01.2018, 15:23

Damit wird man nicht durchkommen. Dann hat man schließlich weder Ausweis noch Führerschein dabei, während man am Steuer sitzt. Selbst im Fahrzeugschein steht ein anderer Besitzer drin - egal ob sie ihn sehen oder einfach das Kennzeichen abfragen. Wenn man nicht einmal irgendwie nachweisen kann, der Besitzer zu sein, wird das sowieso nichts. Erst recht aber nicht als jüngere Person.

Da kommt man definitiv mit auf die Wache und dann wird alles genau geprüft.

Es gibt keine "beste Ausrede". Wenn du den Namen eines Freundes sagst, wirst du als weiteres Problem haben, dass auf deinem Ausweis natürlich dein Name steht. Ausweisen musst du dich jedoch, sonst gibt's die nächste Konsequenz.

Jeder der einen Führerschein bestanden hat, ist erfasst. Es wird also in jeder Hinsicht geprüft.

Das ist eine ganz dumme Idee!

Wenn irgendetwas passiert, bist Du nicht versichert. Stell Dir vor, Du würdest einen Menschen verletzen. Der Schaden kann leicht in die Zehntausende oder Hundertausende gehen! Dann hast Du da dein ganzes Leben etwas davon.

Natürlich denkst Du, wie alle, Du bist ein super Fahrer und Du baust schon keinen Unfall. Das denkt jeder von sich - aber es gibt Unfälle. Das geht schneller, als Du denkst.

Selbst, wenn Du nicht schuld bist, kommt ohne Führerschein ein Strafverfahren auf Dich zu.

Laß es bleiben! Fahre nie ohne Führerschein, selbst wenn Du nicht erwischt wirst!

kevin1905  26.01.2018, 18:34
Wenn irgendetwas passiert, bist Du nicht versichert.

Natürlich nicht, denn eine KFZ Versicherung versichert ja auch Fahrzeuge und keine Fahrer.

Auto mit Nummernschildern und Plaketten sind aber versichert und damit wäre die Haftpflicht bei einem Unfall leistungspflichtig.