Was passiert wenn ich beim Mofa ohne Prüfbescheinigung erwischt werde

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

zählt das dann auch zu fahren ohne Führerschein oder wird das anders geregelt?

Du musst unterscheiden zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis ist die behördliche Genehmigung, ein Kraftfahrzeug zu führen, ein Führerschein der Nachweis dieser Genehmigung. Fahren ohne Führerschein (z.B. weil du ihn vergessen hast, aber trotzdem fahren darfst) ist eine Ordnungswidrigkeit, Fahren ohne Fahrerlaubnis (z.B. weil dir von der Behörde nie eine erteilt wurde) ist eine Straftat.

Beim Mofa ist das etwas anders. Wie du schon richtig gesagt hast, ist die vom TÜV ausgestellte Prüfbescheinigung kein Führerschein und für ein Mofa braucht man keine Fahrerlaubnis im rechtlichen Sinn. Dennoch wird auch hier unterschieden.

Hast du die Prüfung nicht bestanden und fährst trotzdem Mofa, erwartet dich ein Verwarnungsgeld von 20 Euro und dieser Vorwurf:

Tatbestands-Nr. 205000: Sie führten ein Mofa, obwohl Sie die dafür erforderliche Prüfung nicht abgelegt haben. § 5 Abs. 1, § 75 FeV; § 24 StVG; -- BKat

Das entspricht dann dem Fahren ohne Fahrerlaubnis. Hast du die Prüfbescheinigung nur vergessen, kostet das Verwarnungsgeld nur 10 Euro und der Vorwurf lautet:

Tatbestands-Nr. 205100: Sie führten beim Führen eines Mofas die Prüfbescheinigung oder den Führerschein nicht mit. § 5 Abs. 4, § 75 FeV; § 24 StVG; 168 BKat

Der Führerschein wird hier nur genannt, weil man mit der Fahrerlaubnisklasse AM natürlich auch Mofa fahren darf (als eigener Führerschein, oder enthalten in den Klassen A, A1, A2, B und T).

Danke für die Auszeichnung!

Für ein Mofa braucht man keine Fahrerlaubnis. Aussagen das man dann eine Straftat begehen würde, nämlich "Fahren ohne Fahrerlaubnis" sind also Unsinn.

Das Einzige was dann droht ist ein Verwarnungsgeld in Höhe von 20€ - mehr nicht.



Aus dem Bußgeldkatalog:

Sie führten ein Mofa/einen motorisierten Krankenfahrstuhl obwohl Sie die dafür erforderliche Prüfung nicht abgelegt haben.

§ 5 Abs. 1, § 75 FeV; § 24 StVG; -- BKat 

- 20€