Fahren ohne dB Killer bei einer 125 er?

5 Antworten

Jetzt mal Hand aufs Herz und sei ganz erlich zu Dir selbst... Welcher Auspuff auf dieser Welt lässt eine 125`er gut oder schön klingen?

Die Teile sind einfach nur laut und wecken kleine Kinder beim Mittagsschlaf oder in der Nacht auf (ich spreche aus Erfahrung).

Warte einfach bis Du Dir ein Motorrad kaufen kannst. Da gibt es auch Auspuffanlagen die klingen mit db Killer verdammt gut (ich spreche wieder aus Erfahrung).

Also geht Deiner Umwelt nicht auf den Kecks und fahr leise weiter... so machst Du Dir weniger Feinde... auch bei der Rennleitung... die lachen über solche Vorkommnisse (ich spreche schon wieder aus Erfahrung).

Lg Egon

Hallo Mango2001,

durch das Entfernens des DB-Killers verschlechtert sich das Geräuschverhalten des Fahrzeuges, was zur Folge hat, dass die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlöscht.

Das hat zum einen den folgenden Bußgeldbescheid zur Folge:

***************************************************************************************

Tatbestandsnummer: 319609

Tatvorwurf: Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. Die Umwelt war dadurch wesentlich beeinträchtigt *).

Ordnungswidrigkeit: § 19 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214b.2 BKat

Bußgeld: 90,00 Euro plus 28,50 Euro an Verwaltungsgebühren

Punkte: Nein

Fahrverbot: Nein

Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein

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Da es für den Verstoß keine Punkte und keinen Eintrag als A oder B - Verstoß gibt, hat das auch keine Auswirkungen auf Deine Probezeit.

Aber durch das Erlöschen der Betriebserlaubnis darfst Du mit dem Fahrzeug erst wieder am Straßenverkehr teilnehmen, wenn eine neue Betriebserlaubnis erteilt wurde.

Für die Neuerteilung der Betriebserlaubnis muss vom TÜV ein Gutachten erstellt werden. Dieses kann durchaus schon einmal ein paar hundert Euro kosten.

Schöne Grüße
TheGrow

Uiii ok danke
Heißt das (mache ich natürlich nicht ) wenn man ganz oft erwischt wird ist das egal? Kostet das immer 90€ oder ist das ab dem 3 mal teurer ?

@Mango2001

Nein, 90 Euro sind nur dann fällig, wenn Dir eine fahrlässige Begehung zur Last gelegt wird. Im Wiederholungsfall kann Dir vorgehalten werden, dass Du den Verstoß vorsätzlich begangen hast, was dazu führt das das Bußgeld von 90 Euro auf 180 Euro verdoppelt werden kann.

Was gravierender ist, dass Jemanden der wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften verstößt, die Fahrerlaubnis entzogen werden kann.

Ok

Ich hatte schonmal eine Ordnungswidrigkeit weil die Betriebserlaubnis bei meinem Roller erloschen war

Spielst das dann eine Rolle

@Mango2001

Das kommt auf darauf an:

  • ob der vorausgegangene Verstoß in einem inneren Zusammenhang mit dem jetzigen Verstoß steht und
  • ob der zeitliche Abstand zwischen den Verstößen groß oder klein war. Liegen die Verstöße nur paar tage auseinander sieht die Sache ganz anders aus, als wenn da zwei Jahre dazwischen liegen  

Wenn er den DB-Killer wieder einbaut und das Fahrzeug in ordnungsgemäßem Zustand vorführt darf er wieder fahren.

Eine neue Betriebserlaubnis muss nicht erteilt werden.

Wenn er an einen nicht bikerfreundlichen Ordnungshüter gerät wird man ihm gerade bei ausgebautem DB-Killer auch schon beim ersten Mal Vorsatz vorwerfen und es werden die 180 Euro fällig.

Denn ein ausgebauter DB-Killer passiert wohl immer mit Vorsatz und nie fahrlässig ;-)

Gruß Michael

@19Michael69

Wenn er den DB-Killer wieder einbaut und das Fahrzeug in ordnungsgemäßem Zustand vorführt darf er wieder fahren.

Das kommt auf den Polizeibeamten an.

Vom Gesetz her erlöscht durch die Veränderung des Fahrzeuges die Betriebserlaubnis, wenn die Veränderung zu einer Verschlechterung des Geräuschverhaltens führt. Ist die Betriebserlaubnis erst einmal erloschen, darf der Biker erst wieder fahren, wenn eine neue Betriebserlaubnis erteilt wurde. Diese kann aber kein Polizist neu erteilen, nur weil er das Fahrzeug wieder im Ordnungsgemäßen Zustand vorgeführt Die Neuerteilung kann nur durch die Straßenverkehrsbehörde erfolgen.

Es gibt genügend Polizeibeamte die halten sich dabei strikt an das Gesetz und melden nach der Feststellung des ausgebauten DB-Killers der Zulassungsstelle, dass die Betriebserlaubnis erloschen ist und diese fordert den Halter dann auf per Gutachten zu belegen, dass das Fahrzeug den Vorschriften entspricht um eine neue Betriebserlaubnis zu erteilen oder fordern den Halter auf das Fahrzeug stillzulegen.

Denn ein ausgebauter DB-Killer passiert wohl immer mit Vorsatz und nie fahrlässig ;-)

Nicht unbedingt. Der Fahrer könnte behaupten, zulässigerweise den DB Killer auf einer Rennstrecke oder anlässlich eines Bikertreffens auf einem Privatgrundstück ausgebaut zu haben und den wieder Einbau fahrlässiger Weise vor Antritt der Fahrt vergessen zu haben.

Oder er könnte behaupten, nicht er, sondern ein Familienmitglied welches das Fahrzeug ebenfalls nutzt, hat den DB Killer ausgebaut und dieses hat er fahrlässiger Weise erst bemerkt, als er schon mit der Maschine unterwegs war. 

@TheGrow

bezüglich Deiner Aussage:

Wenn er den DB-Killer wieder einbaut und das Fahrzeug in ordnungsgemäßem Zustand vorführt darf er wieder fahren.

kannst Du Dir mal die Ausführungen der Rechtsanwaltskanzlei Jacquemien unter folgenden Link durchlesen:

https://www.mehrsi.org/pdf/rechtstipp_ra_jacquemien_entfernen_des_db_eaters_190216.pdf

Auszug aus dem Inhalt des Links:

Erlöschen der Betriebserlaubnis

Soweit so gut, könnte man als Liebhaber lauter Auspuffgeräusche meinen.

Leider ist dem nicht so. Einen Strich durch die Rechnung macht hier die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Denn in § 19 Abs. 2 Nr. 3 Alt. 2 StVZO ist geregelt, dass die Betriebserlaubnis des Motorrades erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die das Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Wird der „dB-eater“ entfernt, ist dies regelmäßig der Fall.

Die einmal erloschene Betriebserlaubnis wird dann leider auch nicht dadurch wieder wirksam, dass die Änderung zurückgebaut wird. Es muss vielmehr eine Neuerteilung beantragt werden.

@TheGrow

Ist die BE einmal erloschen, lebt sie nicht wieder auf, wenn das Fahrzeug auf den ursprünglichen Zustand "zurückgerüstet" wird (OLG Karlsruhe, DAR 2007, 153)

Es besteht aber ein Anspruch auf Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis, sofern die technischen Anforderungen gem. § 19 StVZO bzw. § 13 Abs. 1 EG-FGV erfüllt werden.

Die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) oder einer EG- Typgenehmigung ist dagegen eine Ermessensentscheidung (§ 20 Abs. 1 Satz 1 StVZO (... kann die Betriebserlaubnis .... erteilt werden bzw. § 4 Abs. 4 Satz 1 EG- FGV: Die Betriebserlaubnis darf nur erteilt werden ......).

@TheGrow

Dann kommt es wohl wirklich stark auf den / die Polizeibeamten an.

Die Motorradfahrer die ich kenne, denen es so ergangen ist, mussten "nur" mit DB-Killer vorführen und hatten wohl Glück.

Ebenfalls wurde keinem der doppelte Satz auferlegt. Das waren dann wohl doch sehr bikerfreundliche Ordnungshüter :-)

Ob aber die Polizei so schöne Geschichten wie von dir vorgeschlagen glaubt? Versuchen kann man es zumindest.

Am besten aber den DB-Killer gleich drinnen lassen.

Gruß Michael

Spar dir lieber des Geld und Vllt auch den Ärger....Ich würd bei 125er den Standard Auspuff dran lassen, meisten hören sich die Motorrädern(125er)  mit anderen Auspuffanlagen noch schlechter ab als vorhin

Dann bleibt das Zweirad erst einmal an Ort und Stelle stehen. Oftmals wird sogar ein Abschleppen veranlasst, wenn das Zweirad dort stört. Kosten über-nimmst natürlich Du. Rechtliche Konsequenzen kommen hinzu (mindestens Ordnungswidrigkeit). Teuer kann die Sache für Dich allemal werden.

ja du darfst du zu Fuss nach hause gehen.