Polizeikontrolle, muss ich das tuhen?

13 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Tinoooo,

es gibt wirklich einiges, was die Polizei nicht einfach so darf.

Was sie aber sicher darf, ist die Verkehrstüchtigkeit des Fahrzeugs prüfen.

https://dejure.org/gesetze/StVO/36.html (Absatz 5)

Zu dieser Prüfung gehört auch das Starten des Motors. Gerade dann, wenn sie dich genau wegen deines zu lauten ESD (also evtl. nicht mehr verkehrstüchtig) angehalten haben.

Es liegt dann auch ein begründeter Verdacht vor.

Verweigerst du dies, machst du dich erst recht verdächtig und das ist Anlass genug, um weitere Maßnahmen - die ja schon in einigen der anderen Antworten zu lesen waren - einzuleiten.

Viele Grüße

Michael

Tinoooo 
Fragesteller
 14.06.2016, 17:20

Danke für die ausführliche Antwort :)

19Michael69  14.06.2016, 17:32
@Tinoooo

Sehr gerne ;-)

Du hast zwar keine Mitwirkungspflicht, allerdings wäre es ziemlich dumm dies zu verweigern, jedenfalls hier bei uns.....

Hier gibt es während der Öffnungszeiten der Prüfstellen das Angebot mit Escorte dahin zu fahren, außerhalb der Öffnungszeiten wird die Weiterfahrt untersagt, oder wenns eindeutig ist direkt abgeschleppt zur Dienststelle.

Persönlich hab ich kein Verständnis dafür die DB Killer raus zu nehmen.
Wegen solcher Blödheiten werden wir anderen mit bestraft, Strecken werden gesperrt, viel mehr Kontrollen und so n quatsch.

Bau die Dinger wieder rein oder hol Dir ne legale Sportröhre....

Denk bitte auch noch an etwas anderes: Fehlende Schalldämpfer gehen vielen Anwohnern gehörig auf die Nerven und diese setzen dann Streckensperrungen speziell für Motorräder durch.

Darunter leiden dann alle Motorradfahrer - wenn Du also demächst auf einer Tour eine Sperrung für Motorradfahrer siehst, klopfe Dir fürs Erreichte schonmal auf die Schulter...

leitet sich ganz klar aus dem Gesetz ab (Absatz 5): https://dejure.org/gesetze/StVO/36.html - sie dürfen zur Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit anhalten- wie bei Gesetzen üblich ist nicht jedes Detail genau schriftlich fixiert- hier liegt aber die rechtliche Grundlage bzw. leitet sich ab, dass diese Maßnahme zulässig ist.

Selbstverständlich kannst du das verweigern, aber es wird dir nicht helfen.

Dann wird das Motorrad beschlagnahmt, weil ein Verdacht besteht und zur Werkstatt gebracht, wo dann (auf deine Kosten) dieser Test durchgeführt wird.