Fälschung in eBay Kleinanzeigen reingestellt?

7 Antworten

"Da ich ein Lederwaren Geschäft führe und diese Marke vertrete..."

Das ist m.E. gelogen.

Louis Vuitton ist das was man als lupenreinen Filialisten bezeichnet. Die vertreiben ihre Produkte exklusiv nur über die eigenen Läden (weltweit 450 Geschäfte) und über den eigenen Webshop. 

Kannst Du auch unter den FAQ "Wo erhalte ich Louis Vuitton Produkte" nachlesen

https://de.louisvuitton.com/deu-de/haufige-fragen

Ein Storemanager eines Louis Vuitton Flagshipstores würde sich da anders verhalten... Die regeln so etwas direkt über eine eigene Abteilung und würden sich dann an eBaykleinanzeigen wenden das Angebot zu löschen dann die Sache anschließend weiter verfolgen.

https://de.louisvuitton.com/deu-de/la-maison/markenschutz#fighting-illegality

Daher meine Frage was wollte der von Dir?  Geld, damit er keine Anzeige erstattet?

 

müßte ich jetzt Anzeige erstatten

du hast die Anzeige rausgenommen, damit dürfte es für den Verkäufer erledigt sein. Bei erneutem Einstellen wirst eine Anzeige bekommen

in EBay Kleinanzeigen reingestellt da ich es nicht wusste, das/ es verboten ist Fälschungen auf EBay zu verkaufen.

Erst einmal eine Korrektur:

ebay und ebay Kleinanzeigen sind zwei verschiedene Firmen. Auf ebay dürftest Du als Minderjährige nicht handeln. Auf ebay Kleinanzeigen darfst Du mit Genehmigung Deiner Eltern handeln.

Da du schreibtst, dass Du nicht von einem Verbot wurdet, hast Du bewiesen, dass Du bei der Anmeldung die Nutzungebedingungen nicht gelesen hast. Es steht bei jeder Verkaufsplattform genau dort, dass der Verkauf von Fakes verboten ist. Nutzungsbedingungen / Allgemeine Geschäftsbedingungen sollten (egal wie lang und langweilig der Text ist) immer gelesen werden, schlussendlich gehst Du mit dem jeder Seite einen Vertrag ein.

Im Falle von Fakes / Plagiaten handelt es sich nicht um keine Schikane der Seitenbetreiber. Das ist klar gesetzlich geregelt. In Deutschland / Europa ist Fake-Verkauf strafbar: https://dejure.org/gesetze/MarkenG/143.html

ebenso wie der Import: https://dejure.org/gesetze/MarkenG/150.html

Das Thema "Anzeige" gegen Dich ist erledigt.

Woher wusstest Du eigentlich, dass es sich um ein Fake-Produkt handelt?

Da hast du jetzt ein dickes Problem.

Es sieht düster aus, wenn man gefälschte Ware bei eBay einstellen. Damit wirst du nämlich zum Plagiatshändler und lieferst alle persönlichen Angaben gleich mit, um dich für die Tat haftbar zu machen.

Mit 16 bist du Strafmündig.

Rede mit deinen Eltern und erkundigt euch bei einem Anwalt

Schreib es rein und gut ist!

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Ab 14 bist du strafmündig!