Fällt unter das neue Gifttiergesetz die Spinnenart Chromatopelma Cyaneopubescens?

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Das Gesetz gilt nur in NRW. Chromatopelma cyaneopubescens sind mindergiftig und keine Gefahr für die menschliche Gesundheit, also nicht verboten oder meldepflichtig.

Nein, bei den Vogelspinnen nur die Poecilotheria Arten. Das neue Gesetzt ist auch nur für NRW.

Was du meinst, ist vermutlich das Gefahrtiergesetz NRW.

  1. Das gilt nicht jetzt, sondern tritt erst 2021 in Kraft.
  2. Vogelspinnen sind nicht pauschal geführt; die von dir genannte Art ist dort nicht gelistet.
  3. Die Behörden(-vertreter) werden ermächtigt, darüber hinaus nicht gelistete Arten als gefährlich einzustufen. In diesem Fall eher unwahrscheinlich.

In anderen Bundesländern gibt es teilweise bereits Regelungen, die natürlich von NRW abweichen können. Dazu müsste man das Bundesland wissen.