Gibt es in Deutschland nachts für minderjährige ein Ausgehverbot?

8 Antworten

Wenn man unter 18 ist muss man vor 24:00 zu Haus sein.. soweit mir bekannt.

Fail.

@Rheinflip

Wieso? Klär mich bitte auf.

@TheMuffinMan

Weil das mit den 24:00 Uhr sich nur auf den Aufenthalt in Gaststätten bezieht, nicht ums Rumlaufen!

Ich kenn das so, das Minderjährige bis zum einschließlich 16. Lebensjahr eigentlich nach 22uhr nichts mehr auf der Straße verloren haben. mit dem 17. und 18. Lebensjahr wird es komplizierter, aber da gibt es regelungen das man bis Mitternacht ohne aufsicht 'rumlaufen' darf. Und ab deinem 18. Geburtstag bist du eh volljährig und kannst, was das betrifft machen was du willst.

so war das damals bei mir und ich hab dann schon mit 16 Ärger von unserer Regionalen Polizei bekommen wenn ich um 1 immer noch mit ner freundin einfach draußen war.

Das ist Qutsch! Es geht nur um Gaststättenbesuch, nicht um Aufenthalt im Freien!

@HugoGuth

schön das du tatsachen als Quatsch abtust =)

es ist so passiert und schluss...kA wie das bei euch ist..vllt interessiert sich die Polizei bei dir auch einfach nicht für die Jugend und deren Sicherheit =)

Das ist ein sehr schwieriges Thema.

Zuerst einmal ist es wichtig wie alt du bist.

Es gibt Unterschiede zwischen 12, 14 und 16 Jahren.

Es gibt kein konkretes Gesetz welches besagt wann beispielsweise ein 16-Jähriger zu Hause zu sein hat. Die Polizei hat aber die Pflicht Jugendliche, welche sich in Gefahr befinden könnten, nach Hause zu schicken.

Aber das hat wenig mit den Uhrzeiten zu tun.

Wer sagt denn das du um 02:00 Uhr Morgens nicht irgendwo hin musst?

Solch eine Regelung wäre eine Einschränkung der Freiheit, daher gibt es so etwas auch nicht.

Es gibt nur Richtlinien und die subjektive Einschätzung der Beamten.

Wenn sie der Meinung sind das du hier nichts suchen hast und evtl. in "Gefahr" sein könntest, haben sie die Pflicht dich nach Hause zu schicken und ggf. zu fahren.

Das Jugendschutzgesetz schreibt vor, dass Jugendliche z.B. ab 22 Uhr alleine nicht mehr in eine Kneipe gehen dürfen, in der alkoholische Getränke ausgeschenkt werden. Da müsste dann ein Erwachsener / Erziehungsberechtigter dabei sein. In der Öffentlichkeit dürfen sich Jugendliche eigentlich solange aufhalten wie sie wollen. Meiner Meinung nach hat ein 16 Jähriger jedoch um 24.00 Uhr nichts mehr in der Öffentlichkeit verloren. Da deine Eltern das Erziehungsrecht haben, dürfen sie bestimmen wann du wieder zu Hause sein musst, oder dass du ggfls. garnicht mehr weggehen darfst!

"Ausgehen", also in Gaststätten aufhalten: Siehe "Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit! "Ausgang", also Aufenthalt im Freien: Keine gesetzlichen Einschränkungen, doch kann die Polizei jemanden nach Hause bringen, wenn sie ihn als gefährdet ansieht!