Exmatrikulieren und selben Studiengang wieder studieren?

3 Antworten

Grundsätzlich kannst du dich exmatrikulieren und später wieder in den selben Studiengang immatrikulieren, solange du den Prüfungsanspruch nicht endgültig verloren hast. Kläre da die Formalitäten aber unbeding mit dem Immatrikulationsamt (oder wie auch immer diese Stelle bei euch heißt), ab.

Wichtig ist, dass du dich nicht für irgendwelche Prüfungen anmeldest und diese dann nicht mitschreibst. Darauf, dass mit der Exmatrikulation eine automatische Prüfungsabmeldung verbunden ist, solltest du dich nicht verlassen. Das klärst du aber am besten mit dem Prüfungsamt. Überprüfe auch, ob und bis wann du dich von Prüfungen, für die du schon angemeldet bist, wieder abmelden kannst.

Und bei der Gelegenheit frag gleich nochmal nach wegen des Schiebens von Prüfungen. Ich hab mal in die Ordnung geguckt und dass man die 23 CP nach dem ersten Semester haben muss, kommt mir schon sehr hart vor.

Nichtsdestoweniger hast du aber auch hier noch die Möglichkeit einer Wiederholungsprüfung spätestens am Anfang des Folgesemesters (§ 44 FSPO), so dass du die Prüfungen nicht beim ersten Mal bestehen musst.

Beste Grüße!

Hallo,

diese Frage solltest du dem Sekretariat bzw. Studienbüro der Uni stellen,das hängt nämlich von der jeweiligen Prüfungsordnung ab.

So läuft das nicht Schatzi. Du wirst dann vom Studiengang ausgeschlossen

Und wenn ich die Universität wechsle?