Werde ich exmatrikuliert wenn ich alle Klausuren versäume?

2 Antworten

Wenn man zu einer Prüfung angemeldet ist, diese aber nicht antritt, dann verliert man einen Prüfungsversuch, hat aber noch die übrigen laut PO vorgesehenen Versuche.

Wie viele das sind und ob es z.B. eine Obergrenze an Fehlversuchen gibt, musst du in der PO nachlesen.

Der Paragraph, den du zitierst, hat damit nur am Rande zu tun. Hier geht es um Freiversuche, also um nicht bestandene Prüfungen, die nicht als Fehlversuch gewertet werden und damit auch nicht auf die mögliche Anzahl der Prüfungswiederholungen angerechnet werden. Diese Regelung greift nur, wenn die Prüfung auch "abgelegt" wird. (Man muss sie nach meinem Verständnis also tatsächlich durchführen.) Das ganze beeinflusst aber, wie gesagt, nicht direkt die zur Verfügung stehenden Prüfungswiederholungen.

Ich gehe allerdings davon aus, dass durch diese doch sehr großzügige Freiversuchsregelung insgesamt weniger Wiederholungsprüfungen zur Verfügung stehen. Überprüfe also unbedingt, ob du nicht im neuen Studiengang Module hast, die du jetzt im alten Studium absichtlich vergeigst. Fehlversuche können durchaus mitgenommen werden (zumal innerhalb einer Uni oder eines Bundeslandes) und dann wäre es schade, wenn du einen Versuch einfach verschenkt hast.

Zusammengefasst: Du wirst nicht exmatrikuliert, wenn du ein paar Prüfungen das erste Mal nicht antrittst, du solltest dabei aber alle Eventualitäten bedenken. Sprich daher auch nochmal mit dem Prüfungsamt und der Studienberatung.

Beste Grüße!

Frag doch einfach in Deinem Prüfungsamt/Dekanat nach. Die kennen die Prüfungs- und Studienordnungen wesentlich besser als wir.