muss ich nach der exmatrikulation die prüfungen trotzdem mitschreiben?
hallo meine lieben,
es geht um folgendes: ich studiere gerade im 2. semester bwl. es ist absolut nicht mein ding und ich habe schon etwas anderes gefunden wofür ich jetzt ein praktikum beginne. jetzt muss ich mich natürlich exmatrikulieren. problem ist: im 1. semester habe ich die bwl und die rechnungwesen prüfung nicht bestanden und müsste sie dieses semester also nachschreiben. meine frage ist jetzt, wenn ich mich exmatrikuliere ist es ja immer zum semesterende. die prüfungen sind aber in einer woche und wenn ich diese jetzt nicht mitschreibe falle ich logischerweise ja wieder durch. damit würde ich meinen prüfungsanspruch verlieren. jetzt frage ich mich ob ich dann in meinem neuen studiengang (soziale arbeit) dann keine bwl prüfung mehr mitschreiben könnte? in diesem studienbereich gibt es nämlich auch das fach bwl. oder zählt das nur alleine für den studiengang bwl? ich werde die prüfungen auf keinen fall mitschreiben, soll ich mich also krankschreiben lassen damit ich den anspruch nicht verliere? oder ist es hier egal da ich bwl eh nie wieder studieren möchte sondern lediglich das fach in einem anderen studiengang haben werde? kann mir jemand bitte helfen?
danke euch
3 Antworten
Hallo,
du hast schon den richtigen Riecher. Das Prüfungsverfahren endet NICHT mit der Exmatrikulation. Das heißt, wenn du diese Prüfungen nicht mitschreibst und bestehst verlierst du möglicherweise deinen Prüfungsanspruch. Hier kommt es jetzt aber vor allem auf die Definitionen der Universität an. Wenn die Prüfung tatsächlich irgendwas mit BWL heißt, kann das bedeuten, dass du damit in Sozialer Arbeit auch keine BWL Prüfung mehr schreiben darfst. Wenn diese Prüfung verpflichtend ist, kannst du Soziale Arbeit nicht studieren.
Viele Grüße
Nein, musst Du nicht. Bist ja nach der Ex kein Student mehr.
Prüfungen sind nie Pflicht! Und wenn du eh aufhörst ist es doch egal!