muss ich nach der exmatrikulation die prüfungen trotzdem mitschreiben?

3 Antworten

Hallo,

du hast schon den richtigen Riecher. Das Prüfungsverfahren endet NICHT mit der Exmatrikulation. Das heißt, wenn du diese Prüfungen nicht mitschreibst und bestehst verlierst du möglicherweise deinen Prüfungsanspruch. Hier kommt es jetzt aber vor allem auf die Definitionen der Universität an. Wenn die Prüfung tatsächlich irgendwas mit BWL heißt, kann das bedeuten, dass du damit in Sozialer Arbeit auch keine BWL Prüfung mehr schreiben darfst. Wenn diese Prüfung verpflichtend ist, kannst du Soziale Arbeit nicht studieren.

Viele Grüße

Nein, musst Du nicht. Bist ja nach der Ex kein Student mehr.

Prüfungen sind nie Pflicht! Und wenn du eh aufhörst ist es doch egal!