muss ich nach der exmatrikulation die prüfungen trotzdem mitschreiben?

3 Antworten

Hallo,

du hast schon den richtigen Riecher. Das Prüfungsverfahren endet NICHT mit der Exmatrikulation. Das heißt, wenn du diese Prüfungen nicht mitschreibst und bestehst verlierst du möglicherweise deinen Prüfungsanspruch. Hier kommt es jetzt aber vor allem auf die Definitionen der Universität an. Wenn die Prüfung tatsächlich irgendwas mit BWL heißt, kann das bedeuten, dass du damit in Sozialer Arbeit auch keine BWL Prüfung mehr schreiben darfst. Wenn diese Prüfung verpflichtend ist, kannst du Soziale Arbeit nicht studieren.

Viele Grüße

oh nein :( also lieber krankschreiben lassen? denn ja, ich studiere bwl und es ist die bwl prüfung. wenn ich mich sofort exmatrikulieren lasse brauche ich einen wichtigen grund und den habe ich ja eig nicht, da ich freiwillig aufhöre. außerdem sind die prüfungen bald und sowas dauert ja auch. ich hab echt nicht damit gerechnet dass es so kompliziert ist.

oh nein :( also lieber krankschreiben lassen? denn ja, ich studiere bwl und es ist die bwl prüfung. wenn ich mich sofort exmatrikulieren lasse brauche ich einen wichtigen grund und den habe ich ja eig nicht, da ich freiwillig aufhöre. außerdem sind die prüfungen bald und sowas dauert ja auch. ich hab echt nicht damit gerechnet dass es so kompliziert ist.

@eminemlove

Du kannst dich krankschreiben lassen, bist dadurch aber automatisch zur Wiederholungsprüfung angemeldet. Du musst die Prüfung schreiben und bestehen um im anderen Fach weitermachen zu können.

@KuarThePirat

:(((((((((( das schockiert mich jetzt wirklich. du hast natürlich vollkommen recht. und wenn ich doch versuche die sofortige exmatrikulation zu beantragen. dann läuft die wiederholung trotzdem weiter oder? so habe ich es zumindest gelesen. ich muss also so oder so die prüfung schreiben

@eminemlove

Tut mir wirklich leid, aber ja. Die sofortige Exmatrikulation ändert nichts am Prüfungsverfahren. Du musst nicht eingeschrieben sein um das Verfahren zu beenden.

Du kannst beantragen aus dem Verfahren entlassen zu werden. Das geht aber dann nur mit dem Verlust des Prüfungsanspruchs.

@KuarThePirat

vielen dank für deine hilfe. ich versuche also entweder jetzt noch für die prüfung zu lernen obwohl mein praktikum ein vollzeitjob ist. oder ich lasse mich krankschreiben und versuche es im nächsten semester. kann ich mich dann überhaupt für ein neues studium bewerben?

@eminemlove

aber moment mal, das läuft ja dann immer so weiter. ich würde dann jetzt zb recht nicht mitschreiben und müsste dann aber die wiederholungsprüfung im nächsten semester unbedingt bestehen?! sonst verliere ich ja auch hier den anspruch? das ist doch wirklich unfair. ich wechsel den studiengang ja nicht zum spaß

@eminemlove

Nein, den wechselst du nicht zum Spaß. Die Universitäten wollen aber zugleich verhindern, dass die Leute durch Exmatrikulation eine schwierige Prüfung umgehen und dann irgendwo anders weitermachen. Ich verstehe, dass dir das gerade extrem unfair erscheint. Das sind aber nunmal die Regeln.

Nein, musst Du nicht. Bist ja nach der Ex kein Student mehr.

das ist ja da sproblem. gilt eben erst zum semesterende. und das ist erst im märz. prüfungen sind aber davor

@eminemlove

du kannst dich auch sofort exmatrikulieren!

@Mismid

ja das dachte ich auch. gibt aber nur wenig gründe die das ermöglichen. hochschulwechsel, auslandsaufenthalt usw. trifft aber nichts auf mich zu. ich beende es freiwllig und mache erstmal ein praktikum. hab gedacht ich komme da viel leichter raus. außerdem dauert die bearbeitung ja ne weile und die prüfungen sind bald.

@eminemlove

ne das ist Blödsinn. Natürlich kann man jederzeit ohne Nennung eines Grundes ein studium beenden

@Mismid

Die Exmatrikulation hat mit dem Prüfungsverfahren nichts zutun. Ist überall auch auf den Uni Webseiten nachzulesen. Ich zitiere mal von der Seite der Uni Stuttgart: http://www.uni-stuttgart.de/studieren/studium/admin/exma/

"Die Exmatrikulation beendet ein bestehendes Prüfungsverfahren nicht! Wiederholungsprüfungen sind, auch wenn Sie bereits exmatrikuliert sind, entsprechend der jeweils gültigen Prüfungsordnung abzuleisten; ansonsten erlischt meist der Prüfungsanspruch.

Für das Ablegen von Prüfungsleistungen müssen Sie nicht eingeschrieben sein. Sobald die letzte Prüfungsleistung (letzte Teilprüfung bzw. die Abschlussarbeit) angemeldet ist, können Sie sich zum Ende des laufenden Semesters exmatrikulieren."

Das Prüfungsverfahren wird entweder mit einer bestandenen oder einer nicht bestandenen Prüfung beendet. Wenn man von der Prüfung zurücktritt, dann verliert man wie bereits erwähnt seinen Prüfungsanspruch.

@Mismid

ne leider nicht. hab ja die unterlagen direkt vor mir liegen. steht fett drauf dass man nur sofort exmatrikuliert werden kann wenn man einen triftigen grund hat und das auch sofort nachweisen kann.

@Mismid

Ja, nur verliert er dann den Prüfungsanspruch im Fach BWL und darf in seinem neuen Fach die Prüfung nicht ablegen.

@KuarThePirat

wie schon befürchtet :( ich weiß nicht ob das nur mir so geht aber ich finde das echt unfair. habe mich für ein neues studium entschieden und dafür gekämpft und das soll mir jetzt riesen steine in den weg legen. was soll ich jetzt tun

Prüfungen sind nie Pflicht! Und wenn du eh aufhörst ist es doch egal!

aber ich möchte ja etwas anderes studieren und wenn ich in bwl durchfalle kann ich nichts mehr studieren das mit bwl zu tun hat

@eminemlove

wenn du an einer Prüfung nicht teilnimmst kannst du auch nicht durchfallen

@Mismid

natürlich. genau dann. wenn ich nicht auftauche ist es nicht bestanden. zum zweiten mal also verliere ich den anspruch