Bei Exmatrikulation wegen Betrugsversuch Fach oder Studiengang Bundesweit verboten?

6 Antworten

es kommt darauf an, bei welcher prüfung man durchgefallen ist. ganz schlimm sind abschlussprüfungen. vergeigt man die, ist der gleiche studiengang woanders zwar nicht. aber wenn du dir die immatrikulationsordnungen ansiehst, wirst du feststellen, dass eigentlich immer eine immatrikulation ausgeschlossen wird, wenn man zuvor den abschluss nicht bestanden hat.

selbst wenn das eine weniger wichtige prüfung wäre, würde ich mir den betrugsversuch überlegen. 1800€ mögen viel geld sein. aber wichtiger ist, einen ausbildungsabschnitt ordentlich abzuschliessen, da das im lebenslauf einfach besser ist und damit langfristig sehr viel mehr als 1800€ bringen wird. versuche, das semester ordentlich abzuschliessen (mit bestandenen prüfungen, zu einem regulären zeitpunkt), kündige zu einem günstigen zeitpunkt. das ist langfristig die bessere lösung.

also ich glaube, dass mit dem sofortigen Exmatrikuliert werden ist eine spezielle Regelung an deiner privaten FH. Ich kenne es in von der Uni her nicht - da fliegt man im schlimmsten Fall "nur" durch die Prüfung wenn man abschreibt und erwischt wird. Darum kann ich mir vorstellen, dass sich die Uni nur wenig für irgendwelche Sonderregelungen deiner FH interessiert. Meist verliert man an der Uni den Prüfungsanspruch für ein Fach erst nach mehrmaligem Durchfallen (2 oder 3 mal, je nach Fach und Studiengang). Verstehe ich dich richtig, dass du dich absichtlich erwischen lassen möchtest um rauszufliegen und dir die 1800 Euro zu sparen?? Naja. Am besten du stellst deine Frage an das Studienbüro /Beratungsstelle für deinen Studiengang an der neuen Uni. Da solche Regelungen mitunter von Uni zu Uni und Fach zu Fach unterschiedlich sind, können sie dir da am besten weiterhelfen.

Tjaaa, gute Frage. Bei* wiederholtem* Täuschungsversuch kannst du insgesamt d-weit ausgeschlossen werden. Bei einem einmaligen Täuschungsversuch kann das aber auch geschehen. Ob das der Fall ist, steht im Regelfall in der Studienordnung. Die musst du dir von deiner bevorzugten Uni holen und sorgfältigst (!!!) durchlesen, dann weißt du mehr. Denk aber auch dran, dass du, wenn du den Makel "Pfuscher und Lügner" an die Uni mitbringst (das also irgendwo vermerkt werden sollte), du es bei deinen öffentlich bezahlten Dozenten ganz bestimmt nicht leicht haben wirst.

Wenn die Exmatrikulation wegen Täuschung dann den Verlust des Prüfungsanspruches nachsichzieht, kannst du es nicht mehr deutschlandweit studieren.

Ist aber eh seltsam, dass man bei einmaligen Täuschen exmatrikuliert wird. Eigentlich hat man dann doch noch einen 2. versuch?!?

Nicht machen, ein Betrugsversuch hängt dir immer nach. Nimmt dich die Uni danach überhaupt noch?

Kristall08  26.08.2013, 13:06

Das ist ja genau seine Frage...