Kann ich nach Zwangsexmatrikulation an der selben Hochschule studieren?
komplizierter sachverhalt:
bin seit 1 1/2 jahren für einen studiengang "Y" eingeschrieben an Hochschule "X" und habe keine Prüfungen mitgeschrieben, war auch nur im 1. Semester bei den Vorlesungen anwesend - habe in der Zeit gejobbt. Nun würde ich mich gerne an der selben Hochschule für einen Studiengang "Z" bewerben (zum Sommersemester 2016) - lasse mich jetzt aber von Amts wegen exmatrikulieren, da ich ja noch eingeschrieben bin für studiengang "Y".
Meine Frage: Kann ich mich denn überhaupt an der selben Hochschule bewerben für ein anderes Studienfach, wenn ich mich exmatrikulieren lasse indem ich den Beitrag fürs nächste Semester nicht zahle?
1 Antwort
Hi,
frag bei der Studienberatung nach, was am besten ist. Die kennen sich damit am besten aus.
Und wieso "Zwangsexmatrikulation", du kannst dich doch einfach umschreiben lassen bzw. ganz normal exmatrikulieren? Zwangsexmatrikuliert wird man normalerweise, weil man eine Prüfung endgültig nicht bestanden hat (indem man z.B. angemeldet war, aber entweder zu oft nicht bestanden hat oder zu oft nicht erschienen ist). Du hingegen könntest eingeschrieben bleiben und dich umschreiben. Ich denke, du könntest dich auch exmatrikulieren (lassen) und neu bewerben, denn du hast ja anscheinend nicht dafür gesorgt, dass du alle deine Prüfungsversuche verpulvert hast, oder warst du zu Prüfungen angemeldet, die du dann nicht mitgeschrieben hast? Dann wüsste ich nicht, was dagegen spräche. Jedoch würde ich wirklich den Studienberater fragen, denn an jeder Uni können die Regelungen etwas anders ausfallen und Tipps aus dem Internet sind freilich nicht verbindlich.