EÜR als Kleinunternehmer(Reseller) Rechnung für Ankauf und Verkauf?

2 Antworten

In die EÜR müssen alle Daten lt. Rechnungsbelegen, ich habe immer nur die Summen und Datum und um was es geht eingetragen und zur Übersichtlichkeit die Belege nummeriert. Bei Flohmarkt stellst du einen Eigenbeleg aus, du musst dem FA damit etwas glaubhaft machen. Besonders im Falle einer Außenprüfung durch das FA muss alles nachvollziehbar und belegbar sein.

Bei der EÜR reichst du überhaupt keine Belege ein.

Du füllst einfach die Anlage EÜR aus und übermittelst diese elektronisch.

Auf Nachfrage des Finanzamts oder bei einer Betriebsprüfung musst du allerdings alles belegen können.