Flohmarkt als Gewerbe

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Hallo,

zum einen reicht eine Quittung beim Flohmarkt aus, aber nicht über " diverse " Artikel, sondern die Anzahl muss schon drauf stehen, über 100€ wäre eine Rechnung besser, aber da wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird.Das Finazamt will ja sehen, wieviele Artikel Du eingekauft hast und wie viele verkauft. Du brauchst, wenn Du die Artikel verkaufst nicht unbedingt eine Rechznung schreiben. Wenn Du die Kontoauszüge hast, dann siehst Du die Überweisungen und da legst Du einfach einen Ausdruck der Ebay Transaktion bei. Ein Kassenbuch musst Du führen für Einnahmen und Ausgaben. Dann noch was. Wenn Du auf dem Flohmarkt einkaufst, dann ist das ohne Mehrwertsteur, wenn Du Restposten vom Händler einkaufst, dann ist das mit Mehrwertsteuer. Deine Flohmarktsachen musst Du also mit 19% Mehrwertsteuer verkaufen, denn Du betreibst ja ein Gewerbe. Es sei den Du lässt dich nach §19 UstG von der Umsatzsteuer befreien, das nennt man Kleinunternehmerregelung.

Okay, das hilft mir schonmal weiter, vielen Dank. Also nehme ich am besten so ein kleines Quittungsbüchlein mit, wenn ich auf dem Flohmarkt einkaufen gehe, und lasse mir da dann alles eintragen. -aber, um beim beispiel Bücher zu bleiben: Wenn ich nun 10 Bücher einkaufe, reicht es auch, wenn auf der Quittung steht: "10 Bücher, 20 Euro" oder müsste jeder Titel einzeln aufgeführt werden?

@thairu

Nein, den Titel nicht. Aber Du musst unbedingt den Namen und Anschrift des Verkäufers auf der Quittung notieren.

@ersatzfahrer24

Super, vielen Dank für deine Hilfe!

@ersatzfahrer24

Quittungsblock ist prima.

Aber Buchkauf ohne Titelangabe?
Das gibt Probleme mit dem FAmt

@JoWaKu

ich denke, der Buchtitel ist nur wichtig, wenn man Fachbücher absetzen will! Kann mir nicht vorstellen, das in diesem Fall der Buchtitel wichtig ist...

>Ein Kassenbuch musst Du führen für Einnahmen und Ausgaben.

Ein Kassenbuch passt nur wenig zu einer Einnahmenüberschussrechnung (EÜR):

www.klicktipps.de/gewerbe.php#kassenbuch

Mache Dir mal Gedanken über §25a UStG - Differenzbesteuerung.

Da Du kaum eine Chance läßt gescheit zu antworten und die erstbeste Antwort als das non plus ultra ansiehst, kann Dir von hier auch sicherlich vernünftig erklärt werden, was ich meine.

Viel Erfolg jedenfalls auf Deinem Weg, welcher sicherlich nicht der Einfachste werden wird. Und immer daran denken, die Quittungen einzufordern, wenn Du auf Flohmärkten kaufst!

Differenzbesteuerung lohnt sich, wenn bei Regelbesteuerung 19% fällig werden. Bei Büchern also kann man getrost die Finger davon lassen. §25a kennt keinen ermäßigten Tarif.
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Aber der Gedanke ist gut. DH.

Die meisten Antworten sind richtig, jedoch gebe ich zu bedenken, dass es wohl einige Flohmarktverkäufer geben wird, die dir keine Quittung/Rechnung unterschreiben, da so mancher "Flohmärktler" seine Einnahmen nicht aufgedeckt haben möchte .. sei es um selbst nicht ins Visier des Finanzamts zu kommen oder aus anderen Gründen, so z.B. Hartz-IV

Wenn man auf Flohmärkten privat Dinge verkauft, ist das durchaus legal und man braucht dem FA nichts davon mitteilen. Also können die ruhig Quittungen unterschreiben...

...

Ich würde es bleiben lassen ! Wenn Du Unternehmer sein willst und dann Waren auf einen Trödelmarkt einkaufen willst , wirst Du nie Erfolg haben. Nicht so viel DENKEN sondern handeln das macht ein erfolgreichen Geschäftsmann aus. Ich würde auf keinen Fall Waren auf Trödelmärkte einkaufen. Schlau ist es Restpostenwaren ( Neuware) im Grosshandel zu kaufen. Am Anfang 3-4 Grosshändler suchen ...