Etwas zurücklegen lassen
Ich habe heute im tedy ein Bild gekauft und dann gemerkt dass es nicht in meine Auto passt.. Ziemlich dämlich.. Darauf hin hab ich es zur Filiale gebracht und gefragt ob sie es mir zurück legen können Die Verkäuferin meinte daraufhin ja, aber nur einen Tag lang. Wenn ich das Geld aber doch schon bezahlt hab kann sie den Kaufvertrag ja nicht rückgängig machen wenn ich es am nächsten Tag nicht abhole oder? Wie ist die Rechtslage wenn ich es erst in 4 Tagen abhole?
1 Antwort
Ich würde sagen, wenn du die Quittung mit deinem Namen versehen an deinen Kauf geheftet hast, die Verkäuferin bereit ist die Ware bis zur Abholung aufzubewahren, kann sie den Kaufvertrag nicht rückgängig machen. Wozu auch? Das Bild ist ja verkauft . Allerdings hast du keinen Beweis, dass du das Bild hinterlegt hast, wenn du Tage später zum Abholen kommen willst.
Wenn du jedoch die Quittung nicht an die gekaufte Ware geheftet hast, wie willst du dann beweisen, dass du DAS Bild GEKAUFT hast? Die Verkäuferin legt das Bild zurück und verlangt, dass du beim Abholen bezahlst. Du könntest ja ein Bild kaufen, bezahlen und mitnehmen. Kommst wieder in den Laden lässt dir ein anderes Bild zurücklegen und kommst morgen mit der Quittung für das andere Bild und willst das zurückgelegte mitnehmen.
Was ist, wenn eine Kollegin nichts von der Absprache weiß und das Bild "aufräumt" und zurückstellt oder gar verkauft ?
Würde also wirklich nicht länger als einen Tag warten, damit man sich auch noch an dich erinnern kann.