Von einer Brillengestellung zurücktreten
Vor vier Wochen bestellte ich neue Gläser für meine eigene Fassung. Es hieß, die Bearbeitung würde bis zu 10 Tage dauern. Ich rief innerhalb der letzten vier Wochen mehrmals in der Filiale an um mich nach meiner Brille zu erkundigen und mir wurde versichern, dass meine Brille noch nicht angekommen sei.
Heute erkundigte ich mich erneut, und es hieß, meine Fassung würde noch in der Filiale liegen und es wurde allgemein vergessen meine Gläser zu bestellen!
Daraufhin sagte ich, dass ich aufgrunddessen meine Fassung abhole und meine Brille bei einem anderen Optiker anfertigen lassen werde.
Nach drei Stunden würde ich angerufen und mir wurde mitgeteilt, dass meine Fassung sich doch nicht mehr in der Filiale befindet und die Gläser vor einigen Tagen schon bestellt wurde, es wurde nur vergessen die ersten zwei bis drei Wochen zu bestellen und ich darf nicht mehr vorm Kauf zurücktreten.!!??
darf ich noch darauf bestehen, und vor dem Kauf zurücktreten?
3 Antworten
Bei welchem Optiker war das denn?
Mit der Bestellung einer Brille bist du einen Vertrag eingegangen, von dem es schwer wird wegzukommen. Sind die Gläser in die Fassung eingeschliffen, das geschieht vor Ort beim Optiker, dann wirst du ums bezahlen nicht rumkommen, denn dann kann der Optiker mit den Gläsern sonst nichts mehr anfangen. Du kannst jetzt höchstens auf Toleranz hoffen, ansonsten gibt es für dich noch die Möglichkeit gute Miene zum Ärger machen. Zeitlich gewinnst du auch nichts, wenn du jetzt zu einem anderen Optiker gehst, auch dieser muss die Gläser erst bestellen.
Warst du bei einem Filialisten oder Einzeloptiker?
In diesem Fall wurde der Lieferverzug von dem Auftragsnehmer maßgeblich verursacht, somit gibt es hier durchaus Möglichkeiten, trotz der bei den für Sonderanfertigungen üblichen kniffligen Verträgen!
Moin!
Bei Maßanfertigungen werden zwar meist besondere Bedingungen vereinbart, aber auch dann darf sich der Vertragspartner nicht alles erlauben!
Du müsstest sie erst mal offiziell, üblicherweise schriftlich und somit nachweisbar in Verzug setzen und noch eine letzte angemessene Frist zur Lieferung nennen. Erst dann ist ein Vertragsrücktritt möglich.
Schönes WE noch!
wölfin