Von einer Brillengestellung zurücktreten

3 Antworten

Bei welchem Optiker war das denn?

Mit der Bestellung einer Brille bist du einen Vertrag eingegangen, von dem es schwer wird wegzukommen. Sind die Gläser in die Fassung eingeschliffen, das geschieht vor Ort beim Optiker, dann wirst du ums bezahlen nicht rumkommen, denn dann kann der Optiker mit den Gläsern sonst nichts mehr anfangen. Du kannst jetzt höchstens auf Toleranz hoffen, ansonsten gibt es für dich noch die Möglichkeit gute Miene zum Ärger machen. Zeitlich gewinnst du auch nichts, wenn du jetzt zu einem anderen Optiker gehst, auch dieser muss die Gläser erst bestellen.
Warst du bei einem Filialisten oder Einzeloptiker?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
diewoelfin0815  16.03.2019, 16:05

In diesem Fall wurde der Lieferverzug von dem Auftragsnehmer maßgeblich verursacht, somit gibt es hier durchaus Möglichkeiten, trotz der bei den für Sonderanfertigungen üblichen kniffligen Verträgen!

Moin!

Bei Maßanfertigungen werden zwar meist besondere Bedingungen vereinbart, aber auch dann darf sich der Vertragspartner nicht alles erlauben!

Du müsstest sie erst mal offiziell, üblicherweise schriftlich und somit nachweisbar in Verzug setzen und noch eine letzte angemessene Frist zur Lieferung nennen. Erst dann ist ein Vertragsrücktritt möglich.

Schönes WE noch!

wölfin