Käufer weigert sich Auto abzumelden?
Hi,
habe bei eBay ein Auto verkauft. Käufer ist eine KFZ Werkstatt. Der Chef hat Angestellten geschickt das Auto zu holen. Angestellter hat vor Ort Kaufvertrag unterschrieben i.A. (in Auftrag). Auto war und ist zu diesem Zeitpunkt noch angemeldet. Angestellter hat Auto auf Hänger mitgenommen.
Der Chef hat sich am Abend per Mail gemeldet und in einem unmöglichen und agressiven Ton gefragt warum ich das Auto angemeldet verkauft habe und das er es nicht abmelden wird, wenn ja muss er mir 250€ verrechnen. Ich wäre verpflichtet es abgemeldet zu verkaufen wenn nicht ausdrücklich anders angekündigt.
Jetzt droht er mit Anwalt und Schadensersatz wenn ich das Auto nicht abmelde oder es persönlich abhole. Natürlich gegen Erstattung des Kaufpreises und noch 350€ Abschleppgebühren obendrauf.
Das alles für ein Auto welches 199€ gekostet hat.
Hat einer ne Idee wie hier die Rechtslage ist?
Gruß
Gui
3 Antworten
Was steht denn im Vertrag? Außerdem hat sein Mitarbeiter auf den ersten Blick feststellen können, dass das Fahrzeug noch angemeldet ist, wenn er damit nicht einverstanden gewesen wäre hätte er es nicht kaufen müssen. Er hat es gekauft und mit genommen, wenn er den Vertrag rückgängig machen will ist es das eine, er kann dir dafür aber nicht die kosten das Abschleppen in Rechnung stellen, denn das war seine Entscheidung.
Ich würde ihm antworten, dass du bereit bist den Vertrag rückgängig zu machen, sobald das Auto und sämtliche Unterlagen wieder bei dir sind. Die Kosten für den Transport hätte er selbst zu tragen, da es eindeutig ersichtlich war, dass das Fahrzeug noch angemeldet ist.
Hallo und danke für die Antwort, der Vertrag (von mobile.de) enthält den Punkt der auf eine umgehende Ummeldung hinweist und dies zur Pflicht des Käufers macht. In Meiner Anzeige habe ich auch geschrieben das es aktuell angemeldet ist und noch gefahren wird. Aus diesem Grunde wäre eine Probefahrt möglich oder eine Überführung.
So habe ich es in der Artikelbeschreibung aufgeführt.
Bei der Art und weise wie der nette Herr geschrieben hat kann man davon ausgehen das er einen Teufel tun wird und er mir das Auto auf seine Kosten zurückbringt. Er hat ja schon geschrieben, melde ich es nicht ab, muss ich das Auto innerhalb von zwei Tagen holen, muss Kaufpreis und 350€ für die erste Überführung zahlen.
Er hat ja schon geschrieben, melde ich es nicht ab, muss ich das Auto innerhalb von zwei Tagen holen, muss Kaufpreis und 350€ für die erste Überführung zahlen.
Da musst Du natürlich auf keinen Fall, davon träumt er. So funktionieren Verträge nicht.
Denn wenn
der Vertrag (von mobile.de) enthält den Punkt der auf eine umgehende Ummeldung hinweist und dies zur Pflicht des Käufers macht.
Weise ihn noch einmal auf den Vertrag hin und seine darin enthaltenen Pflichten.
Das Problem ist, dass Ihr zu einer Einigung kommen müsst. Besser ist natürlich, Du meldest das ab. Dazu brauchst Du aber die Schilder/Papiere :-(
Dann wäre der Vertrag ja nicht gültig, das Auto würde nicht ihm gehören. Sprich: Er hätte es gar nicht kaufen dürfen, wenn der Mitarbeiter nicht die Befugnis hat. Also, das kann er sich abschminken.
Preise für eine Abmeldung müssten im Bereich von 50 bis 80 Euro liegen.
danke dir, mal schauen was der Anwalt am Montag sagt. Sowas nerv nur, und das ganze für 199€. Lächerlich.
.... bei einem Verkauf geht der Versicherungsvertrag ja auf den Käufer über, zudem muss die Zulassungsstelle über den Verkauf informiert werden. Ich gehe davon aus, dass dies dir dein Berater/Makler auch so gesagt hat.
Das die Zulassungsstelle über den Verkauf informiert werden muss ist mir bekannt. Das geschieht ja auch am Montag umgehen. Was das andere mit meiner Frage zu tun hat verstehe ich nicht. Einen Makler habe ich für den Verkauf nicht zu Rate gezogen.
... achso, der Verkauf war heute, konnte ich so aus der Frage nicht ersehen.
Und mit Berater/Makler meine ich den von der Versicherung, denn das gute Stück wurde doch versichert, und die müssen doch asap über die Weggabe informiert werden.
Was den Vertrag angeht, sagt er das sein Mitarbeiter keinerlei Befugnis hat Vertragsdokumente in seinem Namen zu unterzeichnen, daher ist der Vertrag seiner Meinung nach nicht Rechtskräftig. Stimmt das? Darf der Angestellte nicht im Auftrag interschreiben, wenn die Käuferadresse auf die Werkstatt lautet?
P.S. es gibt ja Dienstleister die eine An bzw. Abmeldung im Auftrag durchführen. Kennt da jemand Preise für eine Abmeldung.