Finanzierungsbestätigung rechtens?

4 Antworten

Das hängt davon ab, wer die Zusagen schriftlich und verbindlich auflagenfrei erteilt hat.

Bei einer Zusage mit so nicklichen Hinweisen wie:

"Die Zusage erfolgt unter dem Vorbehalt des Ergebnisses der Beleihungswertprüfung und des Nachweises der Vollfinanzierung."

sollten Sie mit Bestellungen, Entwurfsaufträgen für Notarverträge oder gar der Unterzeichnung notarieller Kaufverträge mehr als vorsichtig sein.

Nur die vorbehaltlose schriftliche Zusage der Bank - nicht die eines Finanzmaklers! -, die in aller Regel auch mit der Übersendung der Formulare für die Grundschuldbestellung einhergeht, gibt Ihnen da eine gewisse Sicherheit.

Unterschreiben Sie auf keinen Fall einen Kaufvertrag ohne das Geld für den gesamten Kaufpreis und die Nebenkosten ( ca. 10 % vom Kaufpreis selber) sicher zu wissen.

Wenn Ihr eine schriftliche Zusage der Bank bekommen habt, dann ist diese auch (zunächst) daran gebunden.

Wenn da nichts in den AGBs / dem Kleingedruckten steht, dass dieses Angebot in einer bestimmten Frist zurückgezogen werden kann usw., dann ist diese Zusage verbindlich.

Allerdings kann ich mir kaum vorstellen, dass man einen freitags vereinbarten Termin am Dienstag nicht mehr kostenfrei canceln / verschieben kann ....

wenn die Bestätigung vom Vermittler kommt, dann ist sie wertlos. Sie muss von der Bank kommen aber dann sind da vermutlich noch ein paar Schlupflöcher drin , vorallem wenn die Finanzierung knapp ist