Kaufvertrag Brillengeschäft

5 Antworten

Da ihr zu zweit wart, und beide bestätigen könnt, das ihr den endgültigen Auftrag erst am Montag erteilen werdet, habt ihr keine rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen. Die Verkäuferin hat lediglich ein Angebot abgegeben, dem ihr nicht zugestimmt hat. Sie hat eigenmächtig gehandelt,

Selbst wenn ihr euch nicht gemeldet hättet, wäre immer noch kein Vertrag zustande gekommen

ob wir die Brille jetzt tatsächlich nehmen oder nicht.

Es gibt keine rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen, und demnach habt ihr keine Verpflichtungen.

Der übliche Weg ist es meiner Erfahrung nach, das die Gläser zb erst angefertigt werden, wenn man da Gestell bezahlt hat /eine Anzahlung geleistet hat, oder, alternativ, eine Unterschrift geleistet hat. 

Eben um eine solche Situation zu vermeiden. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass da weiter Forderungen gestellt werden, hat der Optiker schlechte Karten.

Die Sache ist ganz einfach, ein Vertrag kommt durch Antrag und Annahme zustande. Antragender war hier die Verkäuferin und die Partei die annehmen kann ihr, da keine Annahme erfolgte besteht kein Vertrag. Nicht mal ein mündlicher Vertrag wurde geschlossen, selbst eine stillschweigende Annahme ist hier nicht anzunehmen.

Habt ihr einen schriftlichen Vertrag bzw. eine Auftragserteilung?

Chacki123 
Fragesteller
 14.05.2015, 17:26

Wir haben nichts unterschrieben, und auch keine "Bestellbestätigung" bekommen. Die Frau aus dem Geschäft meint nur das wir Ihr am Samstag den Auftrag mündlich gegeben hätten.

augsburgchris  14.05.2015, 17:28

Damit wird sie sich schwer tun mit der Nachweisbarkeit. Somit würde ich es drauf ankommen lassen.

Chacki123 
Fragesteller
 14.05.2015, 17:31
@augsburgchris

Okay, und im schlimmsten Fall zu einer Gerichtsverhandlung kommen lassen? ^^

augsburgchris  14.05.2015, 17:34

Ich denke nicht das es soweit kommt. Nicht bei so einer Beweislage.

Chacki123 
Fragesteller
 14.05.2015, 17:38
@augsburgchris

Okay super, vielen Dank!

Verträge können nicht einseitig geschlossen werden... Kluge Optiker nehmen aus diesem Grunde Anzahlung oder Vorklasse. So gibt es nichts zu deuten... 

da du am Montag nicht  abgesagt hast, ist das Geschäft rechtsgültig geworden.

Chacki123 
Fragesteller
 14.05.2015, 17:30

Ich habe doch am Montag abgesagt, zwar erst Nachmittags aber trotzdem während den Öffnungszeiten. Wir hatten ja keine Uhrzeit ausgemacht. 

KantosDjor  14.05.2015, 17:41
@Chacki123

da du am Montag nicht  abgesagt hast, ist das Geschäft rechtsgültig geworden.

FALSCH