Erwachsenenadoption: Erfolgsaussichten, Unterlagen, Hindernisse, Dauer, Kosten
Ich habe einen älteren Bekannten, den ich seit ca. 8 Jahren unterstütze. Er hat viele schwerwiegende Krankheiten hinter sich, wurde von mir tw. täglich über Monate hinweg zum Arzt oder ins Krankenhaus gefahren. Er ist Bestandteil unserer Familie. Mein leiblicher Vater ist verstorben, meine Mutter lebt. Der Bekannte ist geschieden und hat ein erwachsenes leibliches Kind. Das Kind kennt nicht seinen gesundheitlichen Zustand, kam nur regelmäßig mit Unterhaltsforderungen, dem Wunsch nach einem neuen Auto usw., so dass der Kontakt schlussendlich vor vielen Jahren abbrach. Er möchte nun mich als Erbin einsetzen (ich habe bislang in keinster Weise Zuwendungen, größere Geschenke o. ä. erhalten). Das Kind wäre 100 % erbberechtigt, Pflichtteil wäre also immer noch 50 %. Aus großer Dankbarkeit mir gegenüber und um das Erbe freier verteilen zu können, möchte der Onkel mich daher adoptieren. Dann würden dem Kind nach wie vor 25 % als Pflichtteil bleiben, mir könnte er dann 50 % vererben (mit dem viel höheren Freibetrag) und die restlichen 25 % frei verteilen. Ich kenne die genauen Vermögensverhältnisse nicht, habe aber keinerlei Angst vor möglichen Unterhaltsansprüchen seinerseits. Im Falle einer Pflegebedürftigkeit würden wir uns ja so oder so um ihn kümmern... Dazu habe ich vielerlei Fragen, die ich nicht alle im Internet beantwortet finde (ein geplanter Termin bei einem RA/Notar muss noch warten, bis er sich von einer kürzlichen OP besser erholt hat, so dass ich nun ggf. schon mit den Vorbereitungen beginnen würde). 1. Hat das Aussichten auf Erfolg? 2. Welche Dokumente auf beiden Seiten werden benötigt? 3. Kann ich die Dokumente für ihn mit einer Vollmacht besorgen, da er ja nicht so richtig belastbar ist? 4. Ist es korrekt, dass ein Gesundheitszeignis benötigt wird (wenn ja, ist es genau das, was man braucht, wenn man in einem Lebensmittel-Betrieb arbeitet???)? 5. Wie lange dauert der Prozess (seine Gesundheit unterliegt großen Schwankungen, so dass es leider sein könnte, dass wir nicht soo viel Zeit haben)? 6. Muss meine Mutter zustimmen oder nur mein Mann? 7. Wird sein Kind davon in Kenntnis gesetzt und hat es Einspruchsrecht? 8. Was kostet das in etwa bzw. wonach richten sich die Kosten? 9. Bleibt rechtlich gesehen mein Erbanspruch bei meiner Mutter bestehen? 10. Werden unsere Kinder dann im gleichen Zug seine Enkel (und erhalten entsprechende Freibeträge)? 11. Gibt es Fristen (wie etwa bei der Schenkung), so dass man nicht sofort erbberechtig wäre? 12. Wird dadurch mein Mädchenname rückwirkend zwangsläufig verändert (bin ja schon lange verheiratet und würde darauf keinen Wert legen)?
Ich hoffe, dass hier jemand die eine oder andere Frage beantworten kann. Vielen Dank!
2 Antworten
Offen gestanden gibt es bessere und günstigere Wege, an das Vermögen des Bekannten zu kommen als auf eine Einschätzung des Gerichts eines tatsächlichen Eltern-Kind-Verhältnisses zu hoffen.
Nicht, dass hier ein falscher Eindruck entsteht: es geht mir nicht darum frühestmöglich an sein Vermögen zu kommen (ohne mich wäre er tatsächlich schon mehrfach verstorben und ich hätte geerbt - nur eben nicht als Tochter). Es geht mir darum, seinem Wunsch zu entsprechen, dass ich als seine Stütze nach seinem Ableben ein Erbe von ihm habe und er sein Vermögen besser nach seinen Wünschen verteilen kann. Ihm ist es wichtig, dass sich an seinem Leben JETZT nichts ändert und wir nicht verschlungene Mittel und Wege finden müssen, sein Vermögen zu verschieben. Es gibt dieses Eltern-Kind-Verhältnis zwischen uns definitiv. Insofern wurde meine Frage leider nicht beantwortet.
Weiß nicht, ob Deine Frage noch aktuell ist, aber ich antworte trotzdem mal.
So wie Du das schilderst, sind die Erfolgsaussichten meiner Meinung nach gleich 0. Zum einen finde ich es ziemlich offensichtlich, dass es hier um rein erbrechtliche Interessen geht. Diese sind aber als Grundlage für eine Adoption unzulässig.
Außerdem spielt auch das Verhältnis zu Deiner leiblichen Mutter (die ja noch lebt) eine Rolle.
Die leibliche Tochter des Mannes hat ein Anhörungsrecht, da sie ja durch Deine Adoption stark benachteiligt werden würde (25% und 50% sind ja schon ein kleiner Unterschied.
Generell ist es fast unmöglich, eine Erwachsenenadoption durchzubekommen, wenn der Adoptierende noch leibliche Kinder hat.
Und da Du weiter unten schon von verschlungenen Wegen sprichst: Alle innerhalb der letzten 10 Jahre erhaltenen Schenkungen und Zuwendungen müssen nach dem Tod des Herrn aufgedeckt werden und fließen in den Nachlass ein.
@HanneloreY Nur aus purer Neugier: Hast Du das mit der Adoption nun durchgezogen? Wenn ja, wie ist es ausgegangen? Würde mich echt mal interessieren....