2. Ehe kinderlos, getrennte Konten. Beide je 1 Kind, no Kontakt. Berl.Testament, NABU Haupterbe.Bei Tod Mutter, nur Tochter Pflichtteil Konto Mutter, oder?

4 Antworten

Für die Berechnung des Pflichtteils ist das Vermögen des Erblassers und etwaige lebzeitige Schenkungen entscheidend. Eheleute habe bei der Zugewinngemeinschaft grundsätzlich getrennte Vermögen. Das Vermögen des überlebenden Ehegatten spielt keine Rolle.

Bei Tod eines Partners, können dann beide Kinder Pflichtteil verlangen oder nur das leibliche Kind vom Partner.

Nein nur leibliche oder adoptiere Kinder des Erblassers. Stiefkinder sind keine gesetzlichen Erben und somit auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Man beachte, das ein Berliner Testament aus der 1. Ehe, wenn die Ehe durch den Tod endete, Vorrang vor weiteren Testamenten hat.

Bei Tod eines Partners, können dann beide Kinder Pflichtteil verlangen oder nur das leibliche Kind vom Partner.

Wenn das Stiefkind nicht adoptiert wurde, beerbt es nur hälftig neben dem Längstlebenden seinen Elternteil. Durch Testament von seiner Erbfolge ausgeschlossen,  kann es einen Viertel dessen Reinnachlasses in Geld fordern.

Werden beide Konten zusammen genommen, oder nur das einzelne Konto vom Verstorbenen für Berechnung vom Pflichtteil des leiblichen Kindes?

Im gesetzlichen Güterstand dern Zugewinngemeinschaft bleiben die Vermögen der Eheleute getrennt voneinander, selbst bei einem Gemeinschaftskonto.

Können beide Kinder Pflichtteil verlangen, trotzdem der Vater z.B. noch lebt?

Nein, jedes nur im Erbfall seines Elternteils, so es keine Verbindung zu beiden Erblassern durch Adoption gäbe.

Bei Tod Mutter, nur Tochter Pflichtteil Konto Mutter, oder?

Richtig, wenn das Ausschluss des Stiefkindes (Kind Ehemann) meint.

Zu klären wäre noch, ob der Längstlebende als alleiniger Vorerbe und NABU als Nacherbe beim Tod der Zuletztverserbenden bestimmt ist und ob eine befreite Vorerbschaft des Witwers/der Witwe festgelegt wurde.

G imager761

Es kann ein Kind nur dann erben, wenn das Elternteil verstorben ist. Somit erbt das Kind Deines Partners, wenn dieser verstorben ist. Dein Kind erbt, wenn Du verstorben bist.

Da Ihr getrennte Konten habt und auch ein Testament verfasst habt, ist doch eigentlich schon alles geregelt.

Den Pflichtteil bekommt nur das Kind des Verstorbenen. Das Kind des Ehegatten ist nicht pflichtteilsberechtigt.

In den Nachlass fällt auch nur das Vermögen des Verstorbenen. (Nur wenn durch Ehevertrag der Güterstand der Gütergemeinschaft vereinbart wurde, kann es dazu kommen, dass Vermögen, welches auf den anderen Ehegatten läuft, hälftig in die Pflichtteilsberechnung einbezogen wird.)

Sehr viele Informationen zum Pflichtteil findet man bei http://www.pflichtteilrechner.de  

Dort kannst du dich unter "Fragen und Antworten" einfach in das Thema Pflichtteil einlesen.