Wie verteilen sich die Beerdigungskosten?

8 Antworten

Beide Geschwister sind zu gleichen Teilen kostentragungspflichtig. Das Erbe hat daher primär mit den Beerdigungskosten nichts zu tun. Natürlich ist es möglich, dass eines der Kinder zunächst in Vorleistung geht um die Bestattung zu organisieren und zu finanzieren. Es ist dann aber möglich, die Hälfte der Kosten von dem Geschwister zu fordern.

Die Beerdigungkosten fallen den Nachlass zur Last. Sie sind also soweit das Erbe ausreicht vom Alleinerbe zu tragen.

Bei der Berechnung des Pflichtteils spielen die Kosten der Beerdigung eine Rolle, da Sie vom Nachlasswert abzuziehen sind und somit den Pflichtteil reduzieren. Insoweit wird es wirtschaflich auf 1/4 3/4 verteilt. Beim Pflichtteilberechtigen aber wie gesagt dadurch, das der Pflichtteil geringer ausfällt.
Der Pflichtteil ist übrigens ein reiner Geldanspruch, d.h. der Pflichtteilsberechtigte ist nicht Erbe sondern hat eine Forderung gegen den Erben. Er kann daher z.B. auch nicht von Nachlassgläubigern in Anspruch genommen werden.

Die Bestattungskosten fallen als Nachlassvernindlichkeit zunächst den Erblasser, also dem Erben als desser Rechtsnachfolger allein zu. Der Pflichtteilsberechtigte müsst sich nur dann beteiigen, wenn der Nachlass nicht genug für die Bestattung hergäbe.

G imager761

Die Beerdigung ist aus dem Nachlass zu bezahlen. Damit zahlen also indirekt sowohl der Erbe als auch der Pflichtteilsberechtigte, da diese Summe vor der Berechnung des Pflichtteils vom Nachlass abgezogen wird.

PS: ein Pflichtteilsberechtigter ist eben nicht Erbe!

Die Beerdigungskosten sind vom Nachlass zu bezahlen. Wenn kein Vermögen da ist, werden die nächsten Angehörigen (egal, ob Erbe oder Pflichtteilsberechtigter) herangezogen.