Erbrecht von Großeltern zu Enkeln. Wie hoch ist der Pflichtteil?

5 Antworten

Gibt es den Pflichtteil überhaupt, wenn du nach ihrem Wunsch Alleinerbin bist? In Erfahrung bringst du das sicher bei dem Notar oder Rechtsanwalt, der die Schenkung rechtsgültig durchführt. Der muss das ja wissen.

Genau das ist meine Frage. 

Gibt es einen Pflichtteil von Oma zu Enkeln wenn die Mutter gestorben ist?

Ihr wäre es am liebsten wenn ich für das Haus an die anderen nichts bezahlen müsste

Ja, die Enkel sind hier grundsätzlich pflichtteilsberechtigt, weil ihre Mutter (das Kind der Oma) bereits vorverstorben ist. Die Enkel treten in diesem Fall an die Stelle des vorverstorbenen Kindes.

Das Haus hat Ca 350.00€ an wert. 

Am liebsten wäre es meiner Oma, und selbstredend mir, wenn ich so wenig wie möglich dafür zahlen müsste. 

Also wenn Oma ins Testament schreibt, das ich Alleinerbe bin, gibt es keinen Pflichtteil?

nein

Also wenn Oma ins Testament schreibt, das ich Alleinerbe bin, gibt es keinen Pflichtteil?

Doch, dann gibt es auf jeden Fall Pflichtteilsansprüche der anderen Enkel, denn dann sind sie durch die Alleinerbeinsetzung enterbt.

Die Antwort, die "sergius" eben gegeben hat, ist sehr gut.


1. Wenn Oma Ihnen das Haus zu Lebzeiten schenkt, wird diese Schenkung sofort wirksam, das heißt, Sie werden neuer Eigentümer des Hauses.  Die von Ihnen erwähnte 10-Jahresfrist besagt nicht, dass die Schenkung erst nach dieser Frist wirksam würde. Es geht dabei vielmehr darum, dass beim Tod der Oma während dieser Frist deren pflichtteilsberechtigten Abkömmlinge (das sind die Kinder der Oma und soweit ein Kind der Oma vor ihr verstorben ist oder  verstirbt, dessen Kinder, also die Enkel der Oma) verlangen können, dass der Wert des verschenkten Hauses rein rechnerisch (fikltiv) dem Nachlass Omas hinzugerechnet und der Pflichtteil aus diesem erhöhten Gesamtwert des Nachlasses ermittelt wird. Während dieser 10-Jahresfrist vermindert sich jedoch der Anrechnungswert des geschenkten Hauses um 10% pro Jahr, so dass also z.B. wenn die Oma erst 5 Jahre nach der Schenkung verstirbt, nur noch 50% des Werts hinzugerechnet werden und nach 10 Jahren eben nichts mehr, also 0%.

2.Wenn ich Ihre familiären Verhältnisse richtig verstehe, ist Ihre vorverstorbene Mutter das einzige Kind der Oma und Sie und ihre beiden Geschwister sind daher die einzigen Enkel der Oma. Das bedeutet, dass Sie und ihre Geschwister zu je 1/3 die gesetzlichen Erben der Oma sein würden. Wenn Ihre Oma nach der Schenkung des Hauses verstirbt, würde der dann verbliebene Nachlass der Oma zu je 1/3 an Sie und ihre Geschwister fallen. Wenn durch den Wegfall des verschenkten Hauses an Sie der Wert der ihren Geschwistern zufallenden 1/3 -Erbteile sich so stark vermindern würde, dass er nicht einmal deren Pflichtteile  ( = die Hälfte von 1/3 = 1/6) unter Hinzu-rechnung des Hauswertes  erreicht, könnten die Geschwister verlangen dass dieser Hauswert (bzw. dessen wie oben erwähnter abgeschmolzener Teilwert) dem Nachlasswert hinzugerechnet und die je 1/6 Pflichtteile hieraus ermittelt wird. Den Differenzwert könnten die Geschwister im Wege der Pflichtteilsergänzung von Ihnen verlangen. Wenn die Oma die Schenkung 10 Jahre überlebt, entfällt, wie schon gesagt, diese Zurechnung.

3.Die Oma könnte Sie auch zusätzlich zur Hausschenkung per Testament zum Alleinerben einsetzen. Dann hätten aber Ihre Geschwister die gleichen Pflichtteilsansprüche (je 1/6 des Nachlasswertes) und könnten in gleicher Weise wie zu Ziff. 2 die fiktive Hinzurechnung des Hauswertes zur Berechnung der Pflichtteile verlangen (wie gesagt: innerhalb 10 Jahren nach der Schenkung mit je 10% abschmelzend).

ASie sehen, dass die Sache ein wenig kompliziert ist. daher sollten Sie sich der Hilfe des Notars bedienen, den Sie ohnehin brauchen, wenn die Oma Ihnen das Haus schenkweise übertragen will.  Er kann und wird Sie auch beraten, wenn die Oma das Haus zu Lebzeiten behalten und Sie "nur" zum Erben nach ihrem Tod einsetzen will. Bei der Formulierung dieses Testaments wäre auch die Hilfe des Notars (oder eines Anwalts) ratsam, damit es richtig wird.

Super, tausend dank!

Die Antwort war Perfekt geschrieben. 

Notar und Anwalt werden natürlich noch hinzugezogen damit nichts schief geht. 

Aber so habe ich schon mal eine Ahnung was mich so alles erwartet. 

Pflichtteil würde man nur einfordern können wenn eines der Elternteile stirbt...aber von Großeltern gibt's das nicht. dessen Pflichtteilsberechtigte wären, dein Elternteil  bzw gegebenenfalls  Onkel und/oder Tanten die evt. fordern könnten.   

Kommt darauf an was das Haus jetzt noch für nen Wert hat