Ersten Tag nach bestandener Prüfung ohne Vertrag arbeiten - Grund für "unbefristet"?
Guten Tag, ich hätte mal die folgende Frage: Am Mittwoch habe ich meine mündl. Abschlussprüfung der Ausbildung. Das Berufsbildungsgesetz sagt ja, dass die Ausbildung mit der bestandenen mündl. Prüfung endet! Die Übernahme soll befristet stattfinden. Ich gehe aber nicht davon aus, dass der Vertrag schon am Mittwoch unterschrieben wird.
Ich bin am Donnerstag aber schon für's Arbeiten eingeteilt. Ich meine mich erinnern zu können, irgendwo mal gelesen zu haben, dass - wenn man dann ohne Vertrag arbeiten geht - ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu Stande kommt.
Was meint ihr? Im Internet finde ich leider nichts!
9 Antworten
Auch mündlich geschlossene Arbeitsverträge haben Gültigkeit. Wenn dein AG dir gesagt hat, dass er dich in der Zeit von ... bis ... für ... € beschäftigt, gilt das als vereinbart. Du solltest trotzdem auf schnellstmögliche Ausstellung eines ordentlichen schriftlichen Vertrages drängen. Aber aus dem "unbefristet" wird nichts!
Die Konditionen sind ja wohl besprochen. Also was sollte die Firma davon abhalten, Dir am Donnerstag vor Arbeitsantritt den Vertrag zur Unterschrift vorzulegen?
Berufsbildungsgesetz § 24 sagt:
§ 24 Weiterarbeit Werden Auszubildende im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne dass hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet.
Eine mündliche Befristung ist unwirksam. Gemäß TzBfG hat die Befristung eines Arbeitsvertrages schriftlich zu erfolgen. Eine nachträgliche Befristung eines bereits begonnenen Arbeitsverhältnisses geht nicht.
Naja, eine Befristung wurde im Vornherein ja durch den AG bestätigt.
Der Vertrag muss im Vorfeld unterschrieben werden bzw. es kommt auf das Datum an, auf welches der Vertrag datiert ist. Ist der Vertrag auf ein Datum nach Deiner Abschlussprüfung datiert, kommt tatsächlich ein unbefristeter Arbeitsvertrag zustande.
Nein, muß er nicht.
Siehe z.B.:
http://www.rechtsanwalt-friedrichshain.de/Urteile/Arbeitsrecht/Arbeit002.html
was heißt unbefristet. das bedeutet, dass du eine andere Kündigungszeit hast z.B. 6 wochen zum Quartalsende oder so ähnlich. das bringt dir nicht viel. am ende hat der arbeitgeber die möglichkeit nach Gründen die eine Kündigung außerordentlich rechtfertigen zu suchen und jagt dich nach 2 abmahnungen aus der firma.